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10.04.2008

Ministerpräsident Müller gegen neue Stichtagsregelung

Vorrang für Embryonenschutz

Saarbrücken - Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller hat im
Vorfeld der Entscheidung des Deutschen Bundestages zum
Embryonenschutzgesetz eindringlich vor einer Veränderung der
bestehenden Stichtagsregelung gewarnt.

Müller wörtlich: "Es droht die schrittweise Aushöhlung des
Embryonenschutzes in Deutschland. Wer bereit ist, den Stichtag für
menschliche embryonale Stammzellen, die nach Deutschland eingeführt
und zu wissen­schaftlichen Zwecken verbraucht werden dürfen, zu
verschieben, steht für einen biopolitischen Kurswechsel, der zwingend
dazu führen wird, dass die Ziele des Embryonen­schutzgesetzes
vollständig aufgegeben werden müssen."

Zur Begründung seiner Auffassung verwies der saarländische
Ministerpräsident darauf, dass es bei einer "einmaligen" Verschiebung
des Stichtages für den Import menschlicher Stamm­zellen keine
Begründung mehr gebe, warum in der Zukunft weitere Verschiebungen
eines festgesetzten Stichtages unterbleiben sollten. Wenn aber
regelmäßig durch die Verschiebung des Stichtages der Import von im
Ausland erzeugten menschlichen embryonalen Stammzellen erlaubt werde,
sei überhaupt nicht mehr einsehbar, warum die Erzeugung derartiger
embryonaler Stammzellen in Deutschland unterbleiben müsse. Damit laufe
aber die zentrale Forderung des Embryonenschutzgesetzes, dass eine
Eizelle zu keinem anderen Zweck als zur Herbeiführung einer
Schwangerschaft künstlich befruchtet werden dürfe, leer. Das
Embryonenschutzgesetz sei im Kern nicht mehr aufrecht zu erhalten.
Jeder, der sich für eine einmalige Verschiebung des Stichtages
entscheidet, müsse sich dieser Konsequenz bewusst sein.

Darüber hinaus, so der saarländische Ministerpräsident weiter, gebe es
überhaupt keine sachliche Notwendigkeit zur Veränderung der
bestehenden Stichtagsregelung. Die öffentlich vorgetragenen
Begründungen seien falsch:

- Der Behauptung, seit 2002 seien die importfähigen embryonalen
Stammzelllinien knapp geworden, stehe entgegen, dass im April 2002 nur
eine einzige Zelllinie für den Versand verfügbar war, während im
Frühjahr 2008 21 Zelllinien nach Deutschland eingeführt werden
können.

- Die Behauptung, die vor dem Stichtag liegenden Stammzelllinien seien
durch tierische Nährmedien verunreinigt und nur noch bedingt für
Grundlagenforschung brauchbar stehe entgegen, dass alleine seit Januar
2008 5 Genehmigungen für Forschungsprojekte mit menschlichen
embryonalen Stammzellen in Deutschland erteilt worden seien. Im
Übrigen gebe es mittlerweile wissenschaftliche Verfahren, um diese
Verunreinigungen restlos zu beseitigen.

- Schließlich seien, soweit es um Grundlagenforschung mit
pluripotenten Zellen geht, embryonale Stammzellen nicht mehr ohne
Alternative. Vielmehr sei es mittlerweile gelungen aus adulten
Stammzellen Zellen herzustellen, die über die gleichen Eigenschaften
wie embryonale Stammzellen verfügen.

Müller forderte vor diesem Hintergrund eine Konzentration der
Forschung auf adulte Stammzellen, deren therapeutisches Potenzial
demjenigen embryonaler Stammzellen erkennbar überlegen sei.
Schließlich gebe es eine ganze Reihe erfolgreicher adulter
Stammzelltherapien, die eingeführt worden seien, ohne dass es dazu
embryonaler Stammzellforschung bedurft habe. Daher sei die Behauptung,
embryonale Stammzell­forschung sei notwenig, um das Potenzial adulter
Stammzellen auszuschöpfen, nicht nachvollziehbar.

Aus Sicht des saarländischen Ministerpräsidenten ergibt sich daher
eine klare Schlussfolgerung: "Mit der Vereinigung von Ei und
Samenzelle entsteht menschliches Leben. Dieses hat Anspruch auf
Schutz. Die Menschenwürde geht der Forschungsfreiheit vor. Daher darf
menschliches Leben nicht - selbst wenn die zu Grunde liegenden Motive
ehrenwert sind - zur Disposition gestellt werden. Der Zweck heiligt
nicht die Mittel. Eine Verschiebung der Stichtagsregelung führt
endgültig auf eine schiefe Ebene, an deren Ende die Aufhebung des
Embryonenschutzes in Deutschland steht. Ich hoffe, dass alle am
Gesetz­gebungsverfahren Beteiligten sich dieser Konsequenz bewusst
sind und eine Verschiebung der Stichtagsregelung nicht zustande
kommt."

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