Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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03.04.2008

Recht auf Abtreibung im Gleichstellungsausschuss des Europarats beschlossen

Vereinigungen für Lebensrecht rufen zu aktiven Widerstand auf

ROM, 2. April 2008 (ZENIT.org).-"Es gibt kein Recht auf Abtreibung. Wer
etwas anderes behauptet, ist entweder schlecht informiert oder behauptet
wider besseren Wissens die Unwahrheit." Mit diesen Worten kommentierte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski, Presseberichte vom Wochenende, denen zufolge die "Parlamentarische Versammlung des Europarates" Mitte April über einen Resolutionsentwurf der österreichischen SPÖ-Politikerin Gisela Wurm abstimmen soll. Neben Kaminski haben sich auch viele andere Lebensrechtvereinigungen öffentlich zum Widerstand gegen die geplante Resolution aufgerufen.

Dem Protokoll der Sitzung ist zu entnehmen, so informierte die
österreichische Initiative zur Übernahme von Gesellschaftsverantwortung,
dass die Weiterbehandlung der Resolution in der Vollversammlung der
parlamentarischen Versammlung des Europarats für die Sitzung vom 14. bis 18. April geplant ist. Beschlüsse der parlamentarischen Versammlung des Europarats sind zwar nicht bindend für die 47 Mitgliedsstaaten aber
richtungweisend und werden national oft als Arbeitsgrundlage verstanden.
Eine solche Resolution würde daher "als moralischer Appell dienen, das Recht auf Abtreibung durchzusetzen", so der Leiter der in Brüssel ansässigen christlichen Organisation "Care for Europe", David Fieldsend. Kaminski, die im vergangenen Jahr selbst bei einer Expertenanhörung des Europarates gehört worden war, nannte es einen "Skandal", dass der in englischer und französischer Sprache vorliegende Resolutionsentwurf mit dem Titel "Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung in Europa" nun "den Unterschied zwischen 'legal' und 'straffrei' völlig unterschlägt und auch auf die seelischen Schäden nicht eingehen, die viele Frauen in der Folge von Abtreibungen davontragen". "Aus der Tatsache, dass der Gesetzgeber in vielen Ländern von einer Bestrafung von Frauen abgesehen habe, die im Falle einer ungewollten Schwangerschaft nicht die Kraft aufbringen, sich für das Leben des Kindes zu entscheiden, kann kein Recht auf eine vorgeburtliche Kindstötung abgeleitet werden. Der Verzicht auf Strafe ist etwas völlig anderes als die Einräumung eines Rechtes", so Kaminski weiter.

"Die ALfA appelliert an den Europarat, den Resolutionsentwurf abzulehnen. Er ist unabhängig von der Frage, was im Zweifel höher zu bewerten sei das
Lebensrecht wehrloser und unschuldiger ungeborener Kinder oder das
Selbstbestimmungsrecht ungewollt schwangerer Frauen völlig ungeeignet, den mit der Abtreibung verbundenen Problemen gerecht zu werden", so Kaminski abschließend.

Die ALfA zählt mit mehr als 10.000 Mitgliedern zu den größten
Lebensrechtsorganisationen in Deutschland. Sie ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Die Initiative "Europa für Christus" ermutigt währenddessen an Politiker zu
schreiben und Verantwortliche anzurufen: "Diese Resolution entspricht nicht dem Denken der Mehrheit der Europäer. Unser Protest hat Erfolgschancen".

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