Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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13.03.2008

Staatsrechtler Isensee: Menschliche Embryonen taugen nicht als Forschungsobjekte

Im Rahmen der Initiative www.deine-stammzellen-heilen.de erklärt der Staatsrechtler und Staatsphilosoph Prof. Dr. Josef Isensee:
Die grundrechtliche Freiheit der Forschung gibt dem Forscher nicht das Recht, menschliche Embryonen zu ‚verbrauchen’. Denn die menschlichen Embryonen stehen ihrerseits unter dem Schutz der Grundrechte, des Rechts auf Leben und der Würde des Menschen. Sie sind kein taugliches Objekt für noch so edle, humane Forschungszwecke. Humanität geht keine inhumanen Wege. Heilungschancen für künftige Patienten rechtfertigen kein Menschenopfer. Der Gesetzgeber hält sich auf der ‚sicheren Seite’ der Grundrechte, wenn er den ‚Verbrauch’ von Embryonen nicht freigibt. Für diese strenge Lösung spricht auch, dass sie Missbrauch verhütet und dem Risiko des ‚Dammbruchs’ im Rechtsbewusstsein der Allgemeinheit wehrt. Dagegen ist Forschung an adulten Stammzellen ohnehin frei – hier öffnen sich der Forschung weite Möglichkeiten, die noch lange nicht ausgeschöpft sind, damit auch große Chancen für den Fortschritt der Medizin.

Das Statement von Prof. Dr. Josef Isensee steht ebenso wie ein druckfähiges Foto unter www.deine-stammzellen-heilen.de zum Download bereit.

Auf www.deine-stammzellen-heilen.de werben Prominente aus Gesellschaft, Politik, Wissenschaft und Medien für den Erhalt der geltenden Stichtagsregelung und eine Ausweitung der Forschung mit adulten Stammzellen.

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