Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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23.02.2008

Nach Belgien und Niederlande: Luxemburg erlaubt aktive Sterbehilfe

Luxemburg / Dortmund (ALfA). In Luxemburg ist kuenftig als drittes Land der Welt nach den Niederlanden und Belgien die aktive Sterbehilfe erlaubt. Das Parlament hat dazu am 19. Februar mit knapper Mehrheit von 30 Ja- zu 26 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Bei der Abstimmung waren die Abgeordneten nur ihrem Gewissen, nicht ihrer Fraktion verpflichtet. Laut dem Gesetz darf ein Arzt einem Patienten kuenftig straffrei aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zum Selbstmord leisten. Voraussetzung ist, dass der Patient unheilbar krank ist und unertraeglich leidet, freiwillig, ueberlegt und wiederholt schriftlich den Willen zur Lebensbeendigung bekundet. Dies gilt auch fuer 16- bis 18-Jaehrige, wobei hier ihre Eltern zustimmen muessen. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss nun der Staatsrat die Verfassungsmaessigkeit des Gesetzes pruefen. Experten gehen jedoch davon aus, dass dem nichts entgegensteht.

Unmittelbar vor dem Sterbehilfegesetz verabschiedete das luxemburgische Parlament ein Gesetz zur Palliativmedizin, das einen Ausbau der Palliativversorgung fuer eine lindernde Behandlung und Begleitung bis zum Tod vorsieht. Zudem soll der Arzt kuenftig keine Verpflichtung mehr haben, mit allen Mitteln das Leben des Patienten zu verlaengern.

Scharfe Kritik an den Gesetzesbeschluessen kam von der Deutschen Hospiz Stiftung. Sie warnte in einer Pressemitteilung vom 20. Februar davor, dass es ein aeusserst fatales Signal sei, wenn Toeten und Begleiten in einen Topf geworfen werden. Hier werde der Oeffentlichkeit suggeriert, dass es keinen Unterschied zwischen Toeten und Begleiten gibt. "Aktive Sterbehilfe beziehungsweise aerztlich assistierter Suizid und ein Recht auf palliative Versorgung haben rein gar nichts miteinander zu tun", erklaerte Eugen Brysch, Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung. Die Tatsache, dass bei der Abstimmung im Parlament aktive Sterbehilfe und aerztlich assistierter Suizid mit der Palliativmedizin verbunden wurden zeige, dass letztere als "Weichspueler" fuer das Toeten herhalten muss. Es sei zwar absolut zu begruessen, dass nun jeder Luxemburger einen gesetzlichen Anspruch auf Palliativmedizin im Falle einer fortgeschrittenen oder finalen Krankheit hat und dass die Wirksamkeit einer Patientenverfuegung gesetzlich gestaerkt wird. Doch im gleichen Atemzug die Straffreiheit bei aktiver Sterbehilfe und aerztlich assistiertem Suizid zu garantieren, sei "absurd". "Denn straflose aktive Sterbehilfe beziehungsweise aerztliche Suizidhilfe bedeuten nicht eine Ergaenzung oder Fortfuehrung von Sterbebegleitung, sondern die Entsolidarisierung von schwerstkranken und sterbenden Menschen. Sie sind in keiner Weise eine Alternative zu guter Schmerzmedizin und professioneller Begleitung bis zum Tod", so Brysch.


Weitere Informationen:

Luxemburger Parlament votiert fuer aktive Sterbehilfe Luxemburg - Als dritter Staat weltweit hat das Grossherzogtum Luxemburg mit knapper Mehrheit die Zulassung der aktiven Sterbehilfe beschlossen.
DEUTSCHES AERZTEBLATT 20.02.08
http://www.Aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=3143 5

Entscheidung mit Folgen
Luxemburg legalisiert die aktive Sterbehilfe - Niederlage fuer Junckers Regierungspartei DOMRADIO 20.02.08 http://www.domradio.com/aktuell/artikel_38624.html

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