Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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09.11.2007

Unwuerdiges Ende in der Schweiz: Dignitas leistet Sterbehilfe auf Waldparkplatz

Zuerich / Berlin (ALfA). Die Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas hat erneut mit ihren umstrittenen "Arbeitsweisen" fuer Aufsehen gesorgt. Nachdem der Verein nach dem Verlust der Sterbehilfewohnung in Zuerich seit September auf der Suche nach geeigneten Orten fuer den assistierten Suizid Sterbewilliger ist (siehe ALfA-Newsletter 38/07 vom 05.10.2007), wich Dignitas nun auf einem Waldparkplatz nahe Zuerich aus. Wie Schweizer Medien berichteten leistete Dignitasmitarbeiter am Montag und Mittwoch vergangener Woche dort zwei Deutschen im Alter von 50 und 65 Jahren aus Bayern bzw. Baden Wuerttemberg in einem Kleinbus Beihilfe zum Suizid. Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland stiess dieses einhellig als menschenunwuerdig bezeichnete Vorgehen auf heftige Kritik. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist das Handeln von Dignitas jedoch nicht strafbar. Jeder koenne frei waehlen, wo er sterben moechte, sagte Staatsanwalt Juerg Vollenweider Medienberichten zufolge.

"Keine Suizidwohnungen mehr, keine Hotelzimmer - jetzt geht die Schweizer Sterbehelferorganisation Dignitas auf Parkplaetze. Das ist nicht nur unglaublich zynisch, das ist menschenverachtend", erklaerte der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Pressemitteilung vom 7. November. "Wie von einer Wahnvorstellung besessen, scheinen die Schweizer Sterbehelfer keine Hemmungen mehr zu haben. Jetzt zeigt sich, was sie wirklich im Sinn haben: einer wahnwitzigen Idee zu folgen und damit Geschaefte zu machen", mahnte Brysch. Obwohl die Schweiz versucht, juristisch gegen die Sterbehelfer vorzugehen, finden diese immer wieder ein gesetzliches Schlupfloch. Das Treiben der Schweizer Sterbehelferorganisation, die die geschaeftsmaessige Vermittlung von assistiertem Suizid in Deutschland legalisieren will, duerfe nicht sprachlos machen. Jetzt sei politisches und juristisches Handeln gefragt, um den menschenverachtenden Ideen endlich Einhalt zu gebieten, forderte Brysch.

"Professionelle Vermittlung von Sterbehilfe, wie sie der Verein Dignitas praktiziert, ist Geschaeftemacherei unter dem Deckmantel der Naechstenliebe", erklaerte Prof. Dr. Joerg-Dietrich Hoppe, Praesident der Bundesaerztekammer, in der Aachener Zeitung vom 8. November. "Mit der Methode des assistierten Suizids soll doch nur das Verbot der Toetung auf Verlangen umgangen werden." Der Patient habe zwar das Recht auf einen wuerdigen Tod, nicht aber darauf, getoetet zu werden. "Aktive Sterbehilfe lehnen wir Aerzte kategorisch ab", betonte Hoppe.

Gesetzesinitiative fuer ein Verbot geschaeftsmaessiger Foerderung der Selbsttoetung

Unterdessen haben sich laut einer Pressemitteilung des Hessischen Justizministeriums bei der Laender-Justizminister-Konferenz von CDU/CSU und FDP, der sog. B-Laender-Justizministerkonferenz, am 8. November in Wolfsburg die Justizminister ebenfalls fuer ein Verbot der geschaeftsmaessigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttoetung ausgesprochen. "Das menschliche Leben darf nicht Gegenstand geschaeftsmaessiger Abwicklungsorganisationen werden. Die professionelle Vermittlung vermeintlich einfacher und sicherer Selbsttoetungen kann die Hemmschwelle bei der Umsetzung eines Suizidentschlusses reduzieren und so zu einem nicht unerheblichen Anstieg der Suizidzahlen fuehren. Ausserdem besteht die Gefahr der Kommerzialisierung, weil derartige Organisationen neben Mitgliedsbeitraegen Geld fuer ihre "Leistungen" verlangen", erklaerte der Hessische Justizminister Juergen Banzer bei der Konferenz.

Hessen hatte bereits im April 2006 gemeinsam mit dem Saarland und dem Freistaat Thueringen eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, um mit einem neuen Paragraphen 217 im Strafgesetzbuch die geschaeftsmaessige Foerderung der Selbsttoetung unter Strafe zu stellen. Der Gesetzesentwurf wurde jedoch zunaechst im Rechtsausschuss vertagt. Geplant sei nun eine Befassung des Bundesrats zusammen mit dem Gesetzesentwurf zur Patientenverfuegung, hiess es aus dem hessischen Justizminiserium. Es gehe dabei nicht darum, in das Selbstbestimmungsrecht sterbenskranker Menschen einzugreifen, betonte der Minister. Zulaessig blieben auch passive und indirekte Sterbehilfe, die es insbesondere Aerzten erlaube, bei Patienten, bei denen der Sterbeprozess bereits begonnen hat und weitere medizinische Eingriffe nur das Leiden verlaengern wuerden, lebensverlaengernde Massnahmen zu unterlassen (passive Sterbehilfe) oder Massnahmen zur Schmerzlinderung zu ergreifen, die unbeabsichtigt und unvermeidbar zum Tode fuehren (indirekte Sterbehilfe).

Unterstuetzung fuer einen Vorstoss fuer ein schnelles Verbot geschaeftsmaessiger Sterbehilfe in Deutschland kam umgehend vom stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU). Dem mehr als makaberen Geschaeft von Organisationen wie Dignitas mit schwerstkranken Menschen muesse endlich ein Riegel vorgeschoben werden, sagte Bosbach der Neuen Osnabruecker Zeitung vom 9. November. Die Arbeit dieser so genannten Sterbehelfer sei in hohem Masse sittenwidrig und auch strafwuerdig. Daher stehe die Bundestagsfraktion der Union zu einhundert Prozent hinter der Bundesratsinitiative der Laender Hessen, Thueringen und Saarland, einen neuen Straftatbestand zu schaffen. Er forderte die Laender auf, jetzt schnell im Bundesrat zu einem Beschluss zu kommen, damit ein gesetzliches Verbot zeitnah in Kraft treten koenne. Zugleich appellierte er an den Koalitionspartner SPD, sich den Plaenen nicht zu verschliessen.


Weitere Informationen:

Letzte Ausfahrt Parkplatz
Von Alexandra Sillgitt
Der begleitete Selbstmord zweier Deutscher auf einem Waldparkplatz in der Schweiz hat scharfe Kritik ausgeloest. Politiker, Aerzte und Kirchenvertreter griffen die Sterbehilfeorganisation Dignitas an. Deren Gruender konterte, er habe keine andere Wahl gehabt.
SPIEGEL Online 08.11.2007
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,516121,00.ht ml

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