Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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20.06.2023

Klinikchef: Assistenz beim Suizid ist keine ärztliche Aufgabe

Palliativtag in Emden befasste sich mit dem Thema

Emden (IDEA) – Ärztliche Aufgabe ist das Heilen und Lindern von Schmerzen, nicht das Töten. Das sagte der Medizinische Geschäftsführer des Klinikums Bayreuth, Prof. Hans-Rudolf Raab, zur aktuellen Diskussion um den assistierten Suizid. Er sprach auf einem Palliativtag am 17. Juni in Emden. Daran nahmen 160 Interessierte teil. Zum Hintergrund: Ein von zwei Abgeordnetengruppen vorgelegter Gesetzentwurf sieht vor, dass Ärzte künftig Volljährigen ein Arzneimittel zur Selbsttötung verschreiben dürfen, wenn diese ihr Leben „aus autonom gebildetem freien Willen“ beenden möchten. Voraussetzung ist, dass mindestens drei Wochen vor der Verschreibung eine Beratung stattgefunden hat. In Härtefällen – wenn sich jemand „in einem existenziellen Leidenszustand mit anhaltenden Symptomen“ befindet – soll ein Arzt auch ohne Beratung die Mittel verschreiben dürfen. Raab sagte weiter, dass die Assistenz beim Suizid keine ärztliche Aufgabe sein könne, ergebe sich aus der Ehrfurcht vor dem Leben, so wie es in der Berufsordnung für Ärzte geregelt sei. Es dürfe für den betroffenen Patienten keinen Handlungsdruck geben. Dies sei angesichts der Tatsache, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen zukünftig verdreifache, von besonderer Dringlichkeit. Raab hat als Viszeralchirurg in der Abdoralchirurgie mit organübergreifenden Tumoren zu tun.

Onkologe: Ein Mensch ist zu keinem Zeitpunkt autonom

Der Onkologe Lothar Müller (Leer) hatte die Anregung zu der Veranstaltung gegeben. Er sei entsetzt gewesen, als die Debatte um den assistierten Suizid aufgekommen sei. Von einer Autonomie des Menschen könne zu keinem Zeitpunkt die Rede sein, weil der Mensch immer in soziale Zusammenhänge eingebunden sei. Neben dem oben genannten liberalen Gesetzentwurf liegt ein weiterer mit strengeren Regeln vor. Danach soll die Beihilfe zur Selbsttötung nur nach zwei Untersuchungen durch einen unabhängigen Psychiater oder Psychotherapeuten erlaubt sein. Zwischen den Untersuchungen müssen mindestens drei Monate liegen. In der Zwischenzeit muss der Suizidwillige sich in einem Gespräch beraten lassen, bei dem neben Ärzten auch Sucht- und Schuldnerberater eingebunden werden sollen.

SPD-Abgeordnete zu Gesetzentwürfen: Ich bin noch unentschieden

Die Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk (SPD) sagte auf der Veranstaltung, sie selbst sei wie viele andere in dieser Frage noch unentschieden. Sie äußerte sich aber überzeugt, dass es keine vollständige Liberalisierung und kein Komplettverbot geben werde. „Alle Menschen müssen in Würde sterben können. Niemand darf von außen dazu gedrängt werden, und es darf auch keinen Druck von innen geben.“ Das Thema bewege sich im Spannungsfeld zwischen dem Schutz des Lebens einerseits und der freien Entscheidung des Einzelnen andererseits. Der Regionalbischof für den Sprengel Ostfriesland-Ems der hannoverschen Landeskirche, Detlef Klahr (Emden), erklärte auf dem Palliativtag: „Für mich gehört das Sterben als Teil des Lebens zur Würde des Menschen. Würde ist kein Konjunktiv, sondern gehört zum Menschen, auch in der Phase des Sterbens, unbedingt dazu.“ Sich mit dieser Zeit auseinanderzusetzen, werde in der Bibel als klug und weise beschrieben.Veranstalter des Palliativtages waren der Sprengel Ostfriesland-Ems, die Onkologie UnterEms (Leer-Papenburg-Emden) und das Palliativnetz Untere Ems.

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