Willkommen beim TCLG
Schön, dass Sie da sind. Das Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen (TCLG) ist ein Netzwerk von Initiativen, Beratungsstellen und Mutter-Kind-Einrichtungen. Wir setzen uns ein für das Lebensrecht jedes Menschen – von der Zeugung bis zum natürlichen Tod. Mehr …
- für schwangere Frauen und ihre Männer/Partner, z. B. im Schwangerschaftkonflikt,
- nach Geburt, Fehlgeburt, Totgeburt oder Abtreibung (Schwangerschaftsabbruch),
- bei Ehe- und Partnerschaftsproblemen,
- in familiären Krisensituationen, nach Gewalterfahrung, sowie
- in seelsorgerlichen Fragen.
Aktuelles und Termine
Buchempfehlung: Dr. Michael Kiworr, Neun Monate bis zur Geburt. Fakten und Bilder. Bernardus-Verlag, Aachen 2016. ISBN 9783810702517, erhältlich im Buchhandel für 14,80 €.
- Tagungsband „Lebensschutz oder kollektiver Selbstbetrug? 10 Jahre Neuregelung des § 218 (1995–2005)“ hier kostenfrei als PDF-Download.
- Verschenk-Postkarten: Bestellmöglichkeit auf der Materialseite:
Meldungen
04.04.2019 – NIPD: Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM)
Kostenübernahme für nicht-invasive pränatale Bluttests (NIPD, „Schwangeren-Bluttest“) als GKV-Leistung könnte „Trend zur Eugenik“ schaffen
Die Stellungnahme der ACM ist im Volltext abrufbar unter www.smd.org/akademiker-smd/fachgruppen/mediziner-acm/stellungnahmen/ Aus der Begründung: »(...) Andererseits ist bei Einführung der Tests als GKV-Regelleistung damit zu rechnen, dass es aufgrund ihrer einfachen Durchführbarkeit zu ... – weiter
20.03.2019 – CDL: Selektion darf keine Gemeinschaftsaufgabe werden
Inklusion für Menschen mit Down-Syndrom vor und nach der Geburt gefordert
(Nordwalde/PM) – Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, fordert anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21.03.2019 das Recht auf Teilhabe für Menschen mit Down-Syndrom in ... – weiter
30.01.2019 – § 219a: „Referentenentwurf gefährdet die gesundheitliche Versorgung von ungewollt schwangeren Frauen“
Stellungnahme der „Ärzte für das Leben“
(Münster/PM) - Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu §219a StGB sieht vor, dass „Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig … öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren [dürfen], dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.“ Darüber ... – weiter
30.01.2019 – § 219a: „Referentenentwurf höhlt das Werbeverbot für Abtreibungen aus“
Stellungnahme der „Christdemokraten für das Leben“
(Nordwalde/PM) - Nach Bekanntwerden des Referententwurfes des Ministeriums der Justiz und für den Verbraucherschutz zur Neuregelung des im § 219a Strafgesetzbuch (StGB) geregelten Werbeverbotes für Abtreibungen, kritisieren die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) das Ergebnis des ... – weiter
29.01.2019 – § 219a: „Viele Frauen im Schwangerschaftskonflikt wird man nicht mehr erreichen.“
(PM) Zum aktuellen Gesetzesentwurf in Bezug auf die Änderung des § 219a StGB sagte Alexandra Linder, Bundesvorsitzende der ALfA e.V., heute in Augsburg: Mit dem Referentenentwurf des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz soll explizit die „Information über einen ... – weiter
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