Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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16.07.2007

Kaminski: Vorschlag des Nationalen Ethikrats zum Stammzellgesetz ist Augenwischerei

Berlin/Köln. Als „pure Augenwischerei“ hat die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), Dr. med. Claudia Kaminski, den Vorschlag des Nationalen Ethikrates bezeichnet, die geltende Stichtagsregelung des Stammzellgesetzes künftig durch eine Einzelfallprüfung zu ersetzen. „Eine Einzelfallprüfung, wie sie 14 der 24 Mitglieder heute vorgeschlagen haben, kann nicht verhindern, dass Deutschland im Ausland Anreize schafft, Embryonen zum Zwecke der Stammzellgewinnung zu töten. Abgesehen von der grundsätzlichen Frage einer zuverlässigen Überprüfbarkeit ist es letztlich unerheblich, ob die Tötung verwaister Embryonen zur Herstellung embryonaler Stammzelllinien mit finanziellen Absichten verbunden wird oder nicht. Mit der Stichtagsregelegung von 2002 beabsichtigte der deutsche Gesetzgeber mehr, als nur das kommerzielle Geschäft der Tötung menschlicher Embryonen nicht zu befördern. Die Stichtagsregelung sollte sicher stellen, dass für die Forschung in Deutschland in keinem Land
der Welt zusätzliche Embryonen getötet werden“, so Kaminski weiter.
„Weil dies durch die vorgeschlagene Einzelfallprüfung nicht verhindert wird, handelt es sich bei dem Vorschlag der Ethikratsmehrheit nicht um einen Vorschlag zur Novellierung des Stammzellgesetzes ‚auf der Basis des 2002 gefundenen Kompromisses’, sondern schlicht um einen Paradigmenwechsel.“

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