Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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16.05.2007

Lassen Sie uns gemeinsame Mahner in der Wüste sein

Der Vorsitzende der Juristenvereinigung Lebensrecht in seinem Grußwort zum 30-Jahr-Jubiläum der Aktion Lebensrecht für Alle in Fulda

Grußwort 30 Jahre ALfA 11.5.2007 (Fulda)
Von Bernward Büchner, Vorsitzender der JVL

Sehr verehrter Herr Bischof Algermissen, liebe Frau Kaminski, liebe Freunde aus der Lebensrechtsbewegung, meine Damen und Herren!

Gerne bin ich heute nach Fulda gekommen, um der ALfA von ihrer Schwesterorgani- sation JVL, der Juristen-Vereinigung Lebensrecht, aber auch ganz persönlich zum 30jährigen Bestehen Glück und Segen zu wünschen. Als die JVL im Jahr 1984 gegründet wurde, gab es die ALfA bereits. Mir war sie längst bekannt, als ich 1985 der JVL beitrat und ihr Vorsitzender wurde. Frau Professor Dr. Hedwig Seelentag war neben Dr. Siegfried Ernst eine Persönlichkeit unter den Lebensschützern, die mich besonders beeindruckt hat. Bald kam Johanna Gräfin von Westphalen hinzu. Und es dauerte nicht lange, bis sich insbesondere ALfA, CDL und JVL, in denen ich mich bis heute zuhause fühle, in der damaligen Arbeitsgemeinschaft Lebensrecht (AGL) mit weiteren Lebensrechtsgruppen zusammenfanden. Diese drei Organisationen bilden inzwischen den Kern des BVL.
Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit wusste und weiß ich den Beitrag der ALfA sehr zu schätzen. Das gilt auch für die vier Vorsitzenden Prof. Dr. Hedwig Seelentag, Dr. Ruth Esser (heute: Reimann), Irene Kollmann und die heutige Vorsitzenden Dr. Claudia Kaminski.

Was die ALfA in den zurückliegenden 30 Jahren insbesondere in ihrer Aufklärungs-arbeit, in der Beratung und praktischen Hilfe sowie in der rechtspolitischen Diskus-sion geleistet hat und noch immer leistet, ist beeindruckend. Wer wie ich das LebensForum und das Lebenszeichen regelmäßig liest – beides hervorragende Organe – der weiß, wovon ich rede. Mit all dem hat die ALfA großen Anteil an unseren gemeinsamen Bemühungen um den Schutz des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod.

Das Thema, das uns gemeinsam am längsten beschäftigt, ist die Tötung ungebore-ner Kinder. Die Rechtsentwicklung bezüglich der Abtreibung, die wir in den letzten 30 Jahren erlebt haben, gleich einer Wanderdüne. Die Reform des § 218 in den siebziger Jahren wurde mit dem erklärten Ziel betrieben, die abtreibenden Frauen nicht länger zu kriminalisieren. „Helfen statt strafen“ lautete die Parole. Strafe für Frauen war schon bald kein Thema mehr und ist es erst recht heute nicht. Auch für uns Lebensschützer nicht – allen Verdächtigungen zum Trotz, unser Ziel sei die erneute Strafandrohung gegen die Frauen. Der Verzicht auf Strafe, hat das BVerfG 1993 gesagt, dürfe nicht so weit gehen, dass ein Schwangerschaftsabbruch nach gesetzlicher Beratung erlaubt wird oder auch nur im Rechtsbewusstsein der Menschen als erlaubt gilt. Der Damm, der damit errichtet werden sollte, ist längst gebrochen. Abtreiben nach Beratung gilt heute weithin als erlaubt und die Hilfe für Frauen besteht insbesondere darin, dass man ihnen die Tötung ihrer ungeborenen Kinder in einem staatlich vorgehaltenen Netz stationärer und ambulanter Einrichtun-gen anbietet und sie in fast allen Fällen auch noch aus dem Staatshaushalt finan-ziert. Diese Subventionierung des Tötens ungeborener Kinder in einem der kinder-ärmsten Länder wird bisher nicht ernsthaft in Frage gestellt.
Damit nicht genug. Die Düne wandert weiter. Denn immer lauter wird auf internatio-naler wie auf nationaler Ebene ein „Menschenrecht auf Abtreibung“ gefordert.

Hierzu drei Beispiele:
1. Ein von der EU-Kommission in Auftrag gegebenes Gutachten eines Experten-netzwerks für Grundrechte postuliert ein „Menschenrecht auf Abtreibung“. Demzu-folge wird ein Weigerungsrecht von Ärzten, an Abtreibungen mitzuwirken, verneint. Dieses Gutachten soll offenbar dazu dienen, Druck auf die EU-Mitgliedstaaten auszuüben mit dem Ziel, letzte Schranken für Abtreibungen zu beseitigen.

2. Innerhalb von „Amnesty International“, einer Menschenrechtsorganisation, wird ernsthaft darüber diskutiert, ob man für ein „Menschenrecht auf Abtreibung“ eintreten soll. Die Generalsekretärin Irene Khan hat ihre Meinung bereits kundgetan: „Es gibt kein Recht auf Leben für einen Fötus.“

3. Die aktuelle Ausgabe der Frauenzeitschrift „Brigitte“ (Nr. 11/2007) enthält eine Reportage zum Thema Abtreibung in der zu lesen steht: „Das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch ist etwas selbstverständliches.“ Allerdings hätten Frauen heute das Gefühl, etwas Verbotenes zu tun. Und es gelte als sicher, dass eine Abtreibung psychische Folgen haben kann.

Das Recht ungeborener Kinder auf Leben und ein Recht auf Abtreibung schließen einander aus wie Feuer und Wasser.
Um der aufgezeigten Entwicklung wirksam begegnen zu können, müssen wir enger zusammenrücken und gemeinsam handeln, besonders die Kirchen und wir Lebens- rechtler. Deshalb sind wir auch dankbar für die Anerkennung und Ermutigung, die wir seitens der Kirchen zunehmend erfahren, wie durch Ihr Grußwort, sehr verehrter Herr Bischof Algermissen, durch die Grußworte anderer Bischöfe und durch gute Gesprä-che, die wir mit Vertretern der Kirchen führen konnten.

In einem Grußwort zum Symposium der JVL vor einer Woche in Freiburg schrieb uns eine evangelische Pfarrerin, sie freue sich, dass das Symposium in kirchlichen Räumen stattfinde. Das zeige, wo dieses Thema hingehöre. – Wie viele jedoch können innerhalb der christlichen Kirchen mit Lebensschutz und Lebensschützern nichts anfangen? Friede, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung sind in aller Munde. Aber wer denkt dabei auch an den Krieg gegen die Ungeborenen, an die schreiende Ungerechtigkeit ihrer Tötung und daran, dass auch die ungeborenen Kinder zu Gottes Schöpfung gehören, die es zu bewahren gilt? Leider kommt es nur selten vor, dass solchen Fragen in kirchlichen Akademien Raum gegeben wird.
Gerade auch innerkirchlich ist also noch viel Arbeit zu leisten. Bischöfe, die das sehen und diese Aufgabe in Angriff nehmen, sollen wissen, dass wir an ihrer Seite stehen. Um Ihre Worte aufzugreifen, verehrter Herr Bischof Algermissen: Lassen Sie uns gemeinsam Mahner in der Wüste sein und auch in den Kirchen die Finger in die Wunden legen!


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