Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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29.07.2006

Etappensieg fuer das Lebensrecht

Muenchener Abtreibungsmediziner mit Klage gegen „Gehsteigberater“ vorlaeufig gescheitert

Muenchen (ALfA). Schwangere, die abtreiben lassen wollen, duerfen auf der Strasse unmittelbar vor der vorgeburtlichen Kindstoetung angesprochen und auf Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch hingewiesen werden. Eine Klage des Muenchener Abtreibungsmediziners Friedrich Stapf, diese so genannte Gehsteigberatung vor seinen Behandlungsraeumen verbieten zu lassen, ist am 25. Juli vor dem Muenchener Landgericht gescheitert. Dies berichtete die Evangelische Nachrichtenagentur idea online am 26. Juli (www.idea.de).

Hintergrund der Klage ist das Engagement ehrenamtlicher Mitarbeiter des Vereins „Lebenszentrum Muenchen – Helfer fuer Gottes Kostbare Kinder Deutschland“, die seit dem Jahr 2000 regelmaessig vor der Abtreibungsambulanz einer Muenchner Klinik stehen und Frauen Informationsmaterial ueber Hilfsangebote fuer Schwangere in Konfliktsituationen geben. Dabei bieten sie den Frauen auch an, ihnen bei der Bewaeltigung ihrer Lebensprobleme zu helfen. Dadurch seien nach Angaben des Vereins bereits mehr als 300 Schwangere dazu gebracht worden, sich fuer das Leben des ungeborenen Kindes und gegen eine Abtreibung zu entscheiden.

Laut idea wollte „der prominenteste Abtreibungsarzt Deutschlands“ nun vor Gericht eine Unterlassung dieses Beratungsangebots durchsetzen. Bei Zuwiderhandlung sollte ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhaengt werden. Zur Begruendung habe er angefuehrt, er sehe in der Gehsteigberatung einen massiven Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhaeltnis. So kaemen Patientinnen nach den Gespraechen oft veraergert, verwirrt und auch weinend in der Klinik an, manche wollten sich keinen weiteren Termin geben lassen, um nicht noch einmal an den Gehsteigberatern vorbei zu muessen. Diese Vorwuerfe haetten sich allerdings waehrend der Gerichtsverhandlung nicht erhaerten lassen. Ganz ueberwiegend haetten Zeugen bestaetigt, dass das Beratungsangebot freundlich und respektvoll gemacht werde und dass in den Gespraechen kein negatives Wort ueber den Abtreibungsmediziner falle. Auch eine Polizeistreife in zivil, die aufgrund von Beschwerden unerkannt zwei Wochen lang sporadisch die Gehsteigberatung beobachtete, habe keine kritischen Handlungen feststellen koennen, so der Nachrichtendienst.

Im Laufe der Verhandlung habe der Richter zu verstehen gegeben, dass er in der Gehsteigberatung weder eine substantielle Beeintraechtigung des Geschaeftsbetriebs der Abtreibungsklinik noch einen vorsaetzlichen Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhaeltnis sehe. Nachdem ein Vergleichsversuch zwischen den Parteien gescheitert war, habe der Richter in seinem Urteil die Klage Stapfs schliesslich abgewiesen. Die schriftliche Begruendung fuer das Urteil werde jedoch fruehestens in einem Monat vorliegen. Der Abtreibungsmediziner habe bereits Berufung angekuendigt.

Erfreut ueber die Richterentscheidung zeigte sich der Anwalt des „Lebenszentrums“, Stefan Brandmaier aus Miesbach/Oberbayern, gegenueber idea. Das Urteil sei ein „bedeutsamer Teilerfolg fuer den Lebensschutz in Deutschland“. Damit koennten durch Gehsteigberatung weiterhin schwangeren Frauen Hilfen angeboten und ungeborene Kinder gerettet werden.

In der Muenchener Klinik des Abtreibungsmediziners Stapf werden laut idea jaehrlich rund 4.000 Schwangerschaftsabbrueche durchgefuehrt. Insgesamt seien in seinen Einrichtungen seit Mitte der siebziger Jahre ueber 100.000 vorgeburtlichen Kindstoetungen vorgenommen worden. Ihm gelang es 1998, beim Bundesverfassungsgericht durchzusetzen, dass er mehr als 25 Prozent seiner Einkuenfte durch Abtreibungen erzielen darf. Die 25-Prozent-Grenze wollte der Freistaat Bayern ziehen, um das wirtschaftliche Interesse an Abtreibungen einzugrenzen.

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