Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht

14.05.2005

Niederlande: Alzheimer als Grund fuer Sterbehilfe

Amsterdam (ALfA) In den Niederlanden sorgte der erste dokumentierte Fall eines 65-jaehrigen Alzheimer-Patienten, der durch aktive Sterbehilfe aus dem Leben schied fuer Furore. Die Euthanasie-Kontroll-Kommissionen des Landes haben die Rechtmaessigkeit des Falles entschieden, berichtete das katholische Online-Nachrichtenmagazin "kath.net" am 10.Mai unter Berufung auf das "British Medical Journal". Das niederlaendische Justizministerium habe laut "kath.net" vor einiger Zeit einen Beschluss der Staatsanwaltschaften gebilligt, wonach Alzheimer und Demenz als Grund fuer aktive Sterbehilfe akzeptiert werden.

Dokumentiert sei der aktuelle Fall im Euthanasie-Jahresbericht 2004, den die fuenf zustaendigen regionalen Kontroll-Kommissionen des Landes herausgeben. Seit Inkrafttreten des Euthanasiegesetzes im April 2002 muessen alle Aerzte Faelle von Euthanasie und Beihilfe zum Selbstmord an die Kontroll-Kommissionen melden, wo sie von Aerzten, Juristen und Ethikern ueberprueft werden. Im Fall des Patienten, an dem aktive Sterbehilfe geleistet wurde, habe es sich um einen 65-jaehrigen Mann gehandelt, der seit drei Jahren an Alzheimer erkrankt war. Sein Leiden sei laut dem Pressebericht "aussichtslos und unertraeglich" gewesen, eines jener Kriterien, die erfuellt werden muessen, damit aktive Sterbehilfe geleistet werden darf. Doch genau in diesem Punkt habe bei den Medizinern Uneinigkeit geherrscht, wie die Chronologie zeige. Zwei Gutachten seinen zu unterschiedlichen Ergebnissen ueber die "Unertraeglichkeit" des Leidens gekommen.

Die Vorsitzende der Kontroll-Kommissionen, Reina de Valk, habe die Entscheidung ueber die Rechtmaessigkeit verteidigt: "Wir koennen nicht von einem Dammbruch sprechen", meinte sie laut "kath.net". Die Nachfrage um Beihilfe zum Selbstmord in den fruehen Phasen von Demenz wuerden angesichts der zahlreichen komplexen Faktoren, etwa die Frage der Dauer, immer "die Ausnahme" bleiben, habe sie dem sie dem "British Medical Journal" erklaert. "Wenn eine Anfrage gemacht wird, muss unertraegliches Leiden bereits existieren, und nicht nur die Angst vor zukuenftigem Leiden" habe sie betont.

Insgesamt seien fuer das Jahr 2004 1886 Euthanasie-Faelle dokumentiert, wobei in vier Faellen laut Urteil der Kommissionen die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten worden seien. 2002 seien 1882 Toetungen gemeldet worden, gegenueber 1815 Faellen im Jahr 2003. Die Vorsitzende der Kontroll-Kommissionen, Reina de Valk, zweifelt laut "kath.net"-Bericht an diesen Zahlen. Bei der Vorlage des Taetigkeitsberichts 2002 habe sie erklaert, die Euthanasie-Dunkelziffer liege vermutlich doppelt so hoch wie die gemeldeten Zahlen.

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht


Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.