Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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03.12.2004

Recht auf Leben achten – Der Abbau von Ungleichbehandlungen von Menschen mit Behinderungen muss auch den Lebensbeginn einschließen



Zum „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“ (3. Dezember) erklärt die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Dr. med. Claudia Kaminski:

„Wo das Recht ungeborener Kinder auf Leben zur Disposition steht, wird gleichzeitig der möglichen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und schwer Pflegebedürftiger in unserer Gesellschaft Vorschub geleistet“, erklärte die Vorsitzende des BVL, Dr. med. Claudia Kaminski heute in Köln.

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ , heißt es in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG. „Der Bundesverband Lebensrecht ruft Staat und Gesellschaft deshalb auf, alles Erforderliche zu unternehmen, damit das so genannte Gleichbehandlungsgebot der Verfassung kein frommer Wunsch bleibt. Bislang beschränkt sich die Politik zu sehr darauf Ungleichbehandlungen nur in den alltäglichen Lebensvollzügen abzubauen. Das ist zwar unverzichtbar, aber längst nicht hinreichend. Was fehlt ist, dass auch Menschen mit Behinderungen ein uneingeschränktes Recht auf Leben zugestanden wird. Der Stopp der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen muss auch den Lebensbeginn einschließen. Mit dem Scheitern des Unionsantrages zur Vermeidung von Spätabtreibungen im Deutschen Bundestag hat der Gesetzgeber sich von diesem wichtigen Ziel weiter entfernt.“



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