Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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12.05.2004

Acht Millionen Tote: Die Bilanz aus 30 Jahren Fristenregelung

Augsburg (ALfA). Anlaesslich des 30. Jahrestages der Einfuehrung der Fristenregelung in Deutschland hat die Aktion Lebensrecht fuer Alle e.V. (ALfA) darauf hingewiesen, dass seit 1974 acht Millionen Kinder in Deutschland vor ihrer Geburt getoetet worden sind. In einer Mitteilung an die Presse (23. April) heisst es, viele dieser abgetriebenen Kinder koennten heute selber Muetter sein. "Wer nach Ursachen fuer die demographische Katastrophe sucht, auf die Deutschland gegenwaertig zusteuert, der sollte die millionenfache Toetung ungeborener Kinder nicht einfach ausblenden", erklaerte Claudia Kaminski, Bundesvorsitzende der ALfA.

Am 26. April 1974 beschloss der Deutsche Bundestag in Paragraph 218a StGB, "der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch" sei nicht strafbar, "wenn seit der Empfaengnis nicht mehr als zwoelf Wochen verstrichen sind". Zwar verhinderte das Bundesverfassungsgericht mit einer einstweiligen Anordnung vom 21. Juni desselben Jahres das Inkrafttreten der ersten Fristenregelung. Doch mit seinem Urteil vom 25. Februar 1975 eroeffneten die Richter dem Gesetzgeber schliesslich doch die Moeglichkeit, das Recht auf Leben an Bedingungen zu knuepfen. Die daraufhin 1976 beschlossene Indikationenregelung muendete nach den Reformen von 1992 und 1995 in die heute geltende faktische Fristenregelung, "die nur noch muehsam durch eine ergebnisoffene Beratung der Schwangeren bemaentelt wird", so Kaminski in der Pressemitteilung.

Unterdessen hat der Sozialethiker Manfred Spieker auf die Unzulaenglichkeit der deutschen Abtreibungsstatistik hingewiesen. In zwei Beitraegen fuer den "Rheinischen Merkur" (Ausgabe vom 22. April) schreibt er, es gebe fuer Abtreibungen kein zuverlaessiges und einheitliches Meldeverfahren, und es gebe bei den Abtreibungen nach wie vor eine Reihe von Fallgruppen, die durch die Statistik nicht erfasst wuerden. "Dazu zaehlen die bei den Krankenkassen unter einer falschen Diagnoseziffer abgerechneten, die im Ausland vorgenommenen und die heimlichen Abtreibungen sowie die sogenannten Mehrlingsreduktionen nach In-vitro-Fertilisation", so Spieker. Fuer die kleinen Gruppen der Abtreibungen nach medizinischer und kriminologischer Indikation - nach Angaben des Statistischen Bundesamtes machen sie etwa 3 Prozent aller gemeldeten Abtreibungen aus - lasse sich beispielsweise fuer das Jahr 1996 zuverlaessig ein Meldedefizit von rund 55 Prozent berechnen. Nehme man das gleiche Meldedefizit auch fuer Abtreibungen nach der Beratungsregelung, so muesse man mit rund 200.000 Abtreibungen pro Jahr rechnen. "Die Reform des Paragraphen 218 im Jahr 1995 ist gescheitert", schreibt Spieker. Die vom Bundesverfassungsgericht unterstrichene Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht zwinge den Gesetzgeber zu einer Reform der Reform. "Ein Rechtsstaat kann den Massenmord an der eigenen Bevoelkerung nicht tolerieren. Auch ungeborene Kinder haben Anspruch auf rechtsstaatlichen Schutz."

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