Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht
16.09.2002
Aerzten werden Spaetabtreibungen zuviel: Kongress legt Diskussionspapier vor
Duesseldorf (ALfA). Die Praxis der Spaetabtreibungen wird offensichtlich auch den Gynaekologen zuviel. Auf dem Kongress der Deutschen Gesellschaft fuer Gynaekologie und Geburtshilfe (DGGG) in Duesseldorf drueckten laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am Mittwoch (11.09.) Aerzte ihr "wachsendes Unbehagen ueber diese unerwuenschte Folge der Reform des Paragrafen 218" aus dem Jahr 1995 aus.
Nach der Vorstellung der Aerzte soll analog zur geltenden Fristenregelung auch bei medizinischer Indikation der Abtreibung eine Beratung mit angemessener Bedenkzeit zur Pflicht werden. Eine Expertengruppe aus Medizinern, Psychologen und Humangenetikern muesse individuell den betroffenen Eltern zu Seite stehen, forderten die Gynaekologen. Auf dem Kongress legten die Aerzte dazu ein Diskussionspapier vor, in dem eine "qualifizierten Neuorientierung" gefordert wird.
Danach sollen Abtreibungen "in der Regel" dann nicht mehr vorgenommen werden koennen, wenn das Kind bereits ausserhalb des Mutterleibes ueberlebensfaehig ist. Ausnahmen seien nur bei schwersten unbehandelbaren Erkrankungen vertretbar, bei denen das Kind nach der Geburt keine Ueberlebenschance habe. Um ueberhaupt die Groesse des Problems abschaetzen zu koennen, sei eine gesetzliche Moeglichkeit statistischer Erhebungen zu schaffen.
Schaetzungen zufolge werden in Deutschland jedes Jahr rund 800 Spaetabtreibungen durchgefuehrt. Eine Pflicht zur Beratung gibt es ebenso wenig, wie eine zur statistischen Erfassung.
Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht
Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.