Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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10.12.2012

Aktion „Solidarität statt Selbsttötung“ prangert manipulatives Verhalten der Justizministerin an

(Östringen/PM) - Der CDU-Parteitag hat am 05.12.2012 fast einstimmig eine Verschärfung des Gesetzentwurfes zum § 217 StGB beschlossen. Künftig soll jede Form organisierter Beihilfe zur Selbsttötung verboten sein. Dies kritisierte die Justizministerin in einem WELT-Interview vom 06.12.2012 mit der Erklärung, die FDP wolle, dass die „Kommerzialisierung von Sterbehilfe kriminalisiert“ werde, „nicht der ehrenamtliche Helfer in einer extrem schwierigen Lebenssituation.“

Der Initiator der Aktion „Solidarität statt Selbsttötung“, Thomas Schührer, verwehrt sich entschieden dagegen, ehrenamtliche Sterbebegleiter in Hospizen und Palliativstationen mit „potentiellen Sterbehelfern“ in einen Topf zu werfen.

Eine Doppelbelegung des Begriffs würde dazu führen, dass Sterbende zukünftig nicht mehr wissen, ob ein Sterbebegleiter oder ein Tötungswilliger an ihrem Krankenbett sitzt. Der ehrenamtliche Helfer muss unbedingt vom ehrenamtlichen Töter unterschieden werden – auch begrifflich.

Verantwortungsvolle Sterbebegleitung bedeutet: Sterben an der Hand eines Helfers und nicht durch die Hand eines Helfers.

www.solidaritaet-statt-selbsttoetung.de

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