Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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21.08.2012

ALfA fordert Änderung des Gendiagnostikgesetzes

Kaminski: „Gentests dürfen nur Defekte aufdecken, für die es auch Therapien gibt“

(Köln/PM) - Anlässlich des gestern gestarteten Vertriebs des umstrittenen PraenaTests zur Erkennung einer Trisomie 21 der Konstanzer Biotech-Firma LifeCodexx erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski:

„Die Aktion Lebensrecht für Alle bedauert sehr, dass sich die Firma LifeCodexx über sämtliche ethischen und rechtlichen Bedenken hinweggesetzt hat, die Teile der Politik, Lebensrechtler und die Kirchen gegen den neuen Bluttest zur Früherkennung des Down-Syndroms hegen und gestern den sogenannten PraenaTest nun tatsächlich in Deutschland, Österreich, Lichtenstein und der Schweiz auf den Markt gebracht hat.

Angesichts der Verwirrung, die durch zwei Rechtsgutachten entstanden ist, die hinsichtlich der Legalität eines solchen Tests zu genau entgegen gesetzten Ergebnissen kommen, fordert die Aktion Lebensrecht für Alle nun das Parlament auf, das Gendiagnostikgesetz zu präzisieren. Wer sich wie der Deutschen Bundestag zu Grundrechten wie dem Recht auf Leben und dem Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen bekennt, darf nur solche Tests zulassen, mit denen nach genetischen Defekten gefahndet wird, für die es auch eine Therapie gibt.

Die Behauptung, das neu entwickelte nicht-invasive Verfahren schütze das Leben von Kindern und die Gesundheit von Frauen, weil es keine der Risiken aufweise, die mit einer invasiven Diagnostik einhergehen, ist zudem so nicht korrekt. Tatsächlich ist es nämlich ein weiter Weg, bis der Test eine Fruchtwasseruntersuchung ersetzen kann. Zwar ist der Test für die Schwangere risikofrei, doch müsste ein positiver Befund noch durch eine Amniozentese bestätigt werden, weil der Test derzeit nicht für sich allein stehen kann.

Vor allem aber führt das neue Verfahren dazu, dass sich die Medizin noch weiter von dem Ziel entfernt, mit dem die Einführung der pränatalen Diagnostik ursprünglich einmal gerechtfertigt wurde. Erklärtes Ziel der Pränataldiagnostik war es, das so gewonnene Wissen für die Optimierung der Geburtsvorbereitung zu nutzen. Statt den Eltern anheim zu stellen, die Kindern, die Beeinträchtigungen aufwiesen, abzutreiben, sollte die Geburt dieser Kinder mit Hilfe des gewonnenen Mehrwissens so verbessert werden, dass weitere Schädigungen minimiert oder gar ausgeschlossen und Therapien zum frühestmöglichen Zeitpunkt ansetzen konnten.

Die Politik darf nicht zulassen, dass die Ziele, wegen derer die Pränataldiagnostik in Deutschland erlaubt und etabliert wurde, unter der Hand verändert und nun statt auf Therapie und Heilung auf Selektion und Vernichtung ausgerichtet werden.“


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein - ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL). Die ALfA finanziert sich ausschließlich über die Beiträge ihrer Mitglieder sowie Spenden.
www.alfa-ev.de

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