Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht

05.07.2012

„Oldenburger Baby“ Tim wird 15 Jahre alt

Morgen feiert jemand, dessen Geburtstag eigentlich sein Todestag hätte sein sollen. Tim wird 15 Jahre alt. Tim ist das Oldenburger Baby, das 1997 seine eigene Abtreibung überlebt hat. Bei ihm wurde Down-Syndrom (Trisomie 21) diagnostiziert. Das war in der 25. Schwangerschaftswoche. Zu diesem Zeitpunkt war er 32 cm klein und 690 Gramm leicht. Nach der versuchten Abtreibung durch eine künstlich eingeleitete Geburt, blieb Tim neun Stunden unversorgt liegen bevor man ihm endlich half. Die Ärzte rechneten mit seinem Tod, denn im Unterschied zu den Frühchen, für die die Medizin alles unternimmt, um sie zu retten und am Leben zu halten, war Tim nicht zum Leben bestimmt. Seine Körpertemperatur sank auf 28 Grad. Doch Tim kämpfte sich selbst ins Leben. Zwar wurde er durch die Abtreibung ernsthaft geschädigt, doch hat er bis heute alle lebensbedrohlichen Situationen überlebt.

Von den eigenen Eltern unerwünscht, nahm ihn eine Pflegefamilie aus dem Kreis Cloppenburg im Frühjahr 1998 liebevoll auf. Seither hat er viele schöne Zeiten erlebt, in denen er unbekümmert lachen und fröhlich sein konnte. Doch es gab und gibt auch viele schwere Stunden, in denen vor allem von den Pflegeeltern großer persönlicher Einsatz gefordert ist. Tim musste zeitweise einen Helm tragen, um sich nicht zu verletzen. Lange Zeit konnte er nicht laufen. Noch immer kann er nicht sprechen. Er muss über eine Sonde ernährt werden. Doch durch die Delphintherapien und andere Hilfsmaßnahmen, die auch durch die Stiftung Ja zum Leben ermöglicht wurden, konnte Tim beachtliche Fortschritte machen. Er braucht keinen Helm mehr. Kann jetzt schon seit Jahren laufen und durch ein neues Sprachtraining erlernt er zur Zeit eine Gebärdensprache, um sich besser verständigen zu können.

Mit seinem Schicksal hat Tim auf die Spätabtreibungen in Deutschland aufmerksam gemacht, die vollkommen legal bis zur Geburt durchgeführt werden. Allein im vergangenen Jahr sind diesem Gesetz 480 Kinder zum Opfer gefallen. Auch nach der Ergänzung des §218a Absatz 2 um eine dreitägige Bedenkzeit und die Pflicht des Arztes zu vorheriger Beratung hat sich die Lage für die ungeborenen Kinder nicht gebessert. Die Politik bleibt weiterhin aufgefordert, die Selektion von Menschen zu beenden. Die Tötung der ungeborenen Kinder zählt zu den schwersten Menschenrechtsverletzungen in Deutschland.

Weitere Informationen sind auf www.Tim-lebt.de zu finden.

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht


Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.