Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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26.06.2012

20 Jahre § 218 als „Fristenregelung mit Beratungspflicht“

ALfA-Vorsitzende Kaminski: Konzept „Hilfe statt Strafe“ gescheitert – Abtreibungsgesetzgebung gehört überprüft

(Köln/PM) - Zu der heute vor 20 Jahren vom ersten gesamtdeutschen Gesetzgeber verabschiedeten Fristenregelung mit Beratungspflicht erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski:

„Das vom Gesetzgeber damals einführte und unter dem plakativen Namen „Hilfe statt Strafe“ bekannte Konzept ist gescheitert. Das belegen schon die vom Statistischen Bundesamt gemeldeten jährlichen Abtreibungszahlen. Mehrfach ist danach die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter stärker zurückgegangen als die Zahl der gemeldeten Abtreibungen, was bedeutet, dass Frauen unter dem Strich – wenn auch nicht in jedem Jahr, so doch über den gesamten Zeitraum – häufiger abtreiben als vor dem Systemwechsel.

Das Bundesverfassungsgericht hat die heute vor 20 Jahren vom ersten gesamtdeutschen Parlament verabschiedete Fristenregelung mit Beratungspflicht in seinem Urteil vom 28. Mai 1993 als in Teilen verfassungswidrig kassiert. Die dadurch erforderlich gewordene und seit 1995 geltende Regelung wurde nur leicht modifiziert und von den Karlsruher Richtern mangels Kläger nie erneut überprüft. Auch die dem Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht auferlegte Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht wurde vom Gesetzgeber seitdem nie erkennbar in Angriff genommen.

Für weite Teile der Bevölkerung stellt eine vorgeburtliche Kindstötung kein Unrecht mehr dar. Dass Abtreibungen, wie das Bundesverfassungsgericht damals feststellte, jedoch immer rechtswidrig seien, der Gesetzgeber aber in bestimmten Fällen auf Strafe verzichten könne, ist bei vielen Bürger und Bürgerinnen nie „angekommen“. Mitverantwortlich ist dafür sicherlich, dass der Staat die „rechtswidrigen“, aber „straffreien“ Kindstötungen mit Steuergeldern aus den Länderhaushalten subventioniert.

Die ALfA appelliert daher erneut an den Gesetzgeber, sich nicht länger der Tatsache zu verschließen, dass das Konzept „Hilfe statt Strafe“ gescheitert ist und daher entweder die flankierenden Hilfen für Frauen in Schwangerschaftskonflikten erheblich ausgeweitet werden müssen oder aber der Paragraf § 218 StGB erneut auf den Prüfstand gestellt werden muss.“


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL). Die ALfA finanziert sich ausschließlich über die Beiträge ihrer Mitglieder sowie Spenden.
www.alfa-ev.de

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