Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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13.06.2012

ALfA zu Schwangerschaftsabbruch-Statistik: Abtreibungsgesetzgebung auf den Prüfstand stellen

Kaminski: Alarmierender Anstieg der Abtreibungszahlen

(Köln/PM) - Zu dem heute vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden gemeldeten Anstieg der Abtreibungen im ersten Quartal 2012 erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski:

„Angesichts der Tatsache, dass die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter aufgrund des demografischen Wandels seit Jahren beständig zurückgeht, muss ein Anstieg der dem Statistischen Bundesamt gemeldeten Abtreibungen um 0,4 Prozent im ersten Quartal 2012 regelrecht alarmieren.

Denn wenn die Zahl der Frauen, die überhaupt noch schwanger werden können, sinkt, müsste eigentlich auch die Zahl der dem Statistischen Bundesamt gemeldeten Abtreibungen zurückgehen. Selbst bei gleich bleibenden Abtreibungszahlen würde unter dem Strich häufiger abgetrieben als zuvor. Vor diesem Hintergrund ist jeder Anstieg der in Deutschland vorgenommen vorgeburtlichen Kindstötungen besonders dramatisch und zwar unabhängig davon, wie 'gering' er sich in absoluten Zahlen ausdrückt.

Erschwerend kommt hinzu, dass Deutschland kurz vor der Einführung eines neuen Bluttestes steht, mit dem ungeborene Kinder auf das Vorliegen einer Trisomie 21 getestet werden können. Der einfache Gentest, der keinerlei therapeutischen Nutzen besitzt, wird nach Ansicht der ALfA dazu führen, dass noch mehr Träger des Down-Syndroms im Mutterleib identifiziert und abgetrieben werden. Und das obwohl gerade Menschen mit Trisomie 21 nachweislich ein glückliches Leben führen können und statt unter ihrer genetischen Besonderheit an den Reaktionen ihrer Umwelt leiden. Nach unserer Ansicht wird eine Markteinführung des Testes zu einem weiteren Anstieg der Abtreibungen in Deutschland führen.

Die ALfA appelliert daher an den Gesetzgeber, sich nicht länger der Tatsache zu verschließen, dass das Konzept „Hilfe statt Strafe“ gescheitert ist und daher entweder die flankierenden Hilfen für Frauen in Schwangerschaftskonflikten erheblich ausgeweitet werden müssen oder aber der Paragraf § 218 StGB erneut auf den Prüfstand gestellt werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, den 1995 beschlossenen Systemwechsel zu beobachten und gegebenenfalls gesetzgeberisch nachzubessern. Dieser Verpflichtung muss nun auch endlich nachgekommen werden.“


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL). Die ALfA finanziert sich ausschließlich über die Beiträge ihrer Mitglieder sowie Spenden.
www.alfa-ev.de

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