Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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20.03.2012

ALfA zum Welt-Down-Syndrom Tag

Kaminski: Politik muss Kinder mit Down-Syndrom vor drohendem Genozid schützen

Köln (PM). Anlässlich des morgigen, von den Vereinten Nationen ausgerufenen Welt-Down-Syndrom-Tages erklärt die Bundesvorsitze der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski:

„Ein Chromosom mehr darf kein akzeptabler Grund für eine vorgeburtliche Kindstötung sein. Menschen, die mit Trisomie 21 geboren werden und bei denen das 21. Chromosom dreifach, statt wie üblich in 2-facher Ausfertigung vorliegt, besitzen genauso ein Recht auf Leben, wie alle anderen. Mit Blick auf den morgigen Welt-Down-Syndrom-Tag fordert die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) Bundesregierung und Parlament daher auf, nicht länger lediglich in Sonntagsreden und beim Besuch von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen darauf hinzuweisen, wie sehr diese Menschen unsere Gesellschaft bereicherten, sondern endlich dafür zu sorgen, dass das Lebensrecht dieser Menschen anerkannt wird.

Seriösen Schätzungen zufolge fallen mehr als 90 Prozent der Kinder mit entsprechender Diagnose einer Abtreibung zum Opfer. Eltern, die mit der Diagnose überfordert sind, dass sie ein Kind mit Down-Syndrom erwarten, verdienen die tatkräftige Hilfe und Unterstützung von Staat und Gesellschaft, nicht aber die Erlaubnis und bisweilen Aufforderung zur straffreien Abtreibung eines solchen Kindes.

Es ist geradezu unerträglich, dass die Bundesregierung stattdessen die Entwicklung eines neuartigen Bluttestes, mit dem das Down-Syndrom früher und sicherer als bisher diagnostiziert werden können soll, im vergangenen Jahr mit Steuergeldern in Höhe von rund 230.000 Euro gefördert hat. Sollte dieser Test, wie vorgesehen, in Deutschland zugelassen werden, droht ein neuer Genozid. Das muss im Interesse der Menschen mit Trisomie 21 sowie im Interesse des Landes verhindert werden.

Die ALfA wiederholt daher ihre Forderung, die Politik möge die Fahndung nach Chromosomenanomalien und genetisch bedingten Krankheiten gesetzlich auf jene beschränken, für die es auch Therapien gibt.“


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein - ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL). Die ALfA finanziert sich ausschließlich über die Beiträge ihrer Mitglieder sowie Spenden. (www.alfa-ev.de)

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