Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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07.07.2011

Bundesverband Lebensrecht: PID-Zulassung ist verheerender Beschluss

Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Martin Lohmann, erklärt zum Beschluss des Bundestages zur Präimplantationsdiagnostik (PID):

„Der Beschluss des Deutschen Bundestages, die PID zuzulassen, ist ein Offenbarungseid des deutschen Gesetzgebers hinsichtlich seiner Verpflichtung zum Schutz der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens und seiner Würde. Es ist letztlich die Zulassung einer Selektionsdiagnostik und zugleich ein massiver weil tödlicher Angriff auf den Embryonenschutz. Erst vor wenigen Tagen hat das oberste europäische Gericht festgestellt, dass nach Europarecht dem Embryo von der Befruchtung an die Menschenwürde zukomme. Die Mehrheit der Volksvertreter scheint diese ebenso logische wie selbstverständliche Wahrheit nicht verstanden zu haben oder ihr folgen zu wollen. Mit dem jetzt getroffenen Beschluss wird die Logik des Lebens auf den Kopf gestellt. Insofern ist das im Reichstag geformte Ergebnis nicht nur eine Niederlage für den Lebensschutz, sondern eine Niederlage für den Artikel 1 des Grundgesetzes, wonach die Würde jedes Menschen unantastbar, also unabhängig vom Grad des Gesundheitszustandes voll gegeben ist. Jeder Mensch hat von Anfang an eine unverfügbare Würde und ein damit verbundenes Lebensrecht. Es macht traurig, dass nun ein so verheerender Beschluss gefasst worden ist.

Die für diesen tödlichen Irrtum verantwortlichen Volksvertreter haben vor ihrem Gewissen zu verantworten, dass in vielen Fällen nur noch „PID-geprüfte“ Kinder übrigbleiben, während die „Aussortierten“ getötet werden. Auf der Strecke bleibt die Ehrfurcht vor dem Leben. Eine technisch perfekte Selektion wird auf Kosten des Lebensrechts für eine Unkultur des Todes erreicht. Dadurch werden Kranke und Behinderte regelrecht diskriminiert. Der Bundestag hat in einer entscheidenden Frage mehrheitlich kläglich versagt.“

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