Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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06.07.2011

ALfA legt „sechs gute Gründe“ für ein PID-Verbot vor

Kaminski appelliert an Abgeordnete: „Stimmen Sie für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik. Sie öffnen sonst eine Tür, die niemand wieder schließen kann.“

Köln (ALfA) - Anlässlich der morgen in Berlin stattfindenden 2. und 3. Lesung der interfraktionellen Gesetzentwürfe zur Präimplantationsdiagnostik (PID) erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Dr. med. Claudia Kaminski:

Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. hat Verständnis dafür, dass viele Abgeordnete immer noch mit sich ringen, welchem der drei zur Wahl stehenden Gesetzentwürfe zur PID sie am Donnerstag ihre Stimme geben sollen. Um ihnen die Entscheidung einfacher zu machen, hat die ALfA „gute Gründe“ zusammengestellt, die für ein ausnahmsloses Verbot der PID sprechen.

1. Auch im Labor gezeugte Embryonen sind Menschen

Im Labor gezeugte Embryonen sind Menschen im Frühstadium ihrer Existenz. Das ist keine weltanschauliche These, sondern eine wissenschaftliche Tatsache, die deshalb auch nur von ganz wenigen Menschen in Zweifel gezogen wird. Im Labor erzeugten Menschen kommt dieselbe Würde zu, wie allen anderen Menschen. Wie sie besitzen auch im Labor gezeugte Embryonen ein Recht auf Leben sowie darauf, dass sich der Staat schützend vor sie stellt, wenn es bedroht wird. Mehr noch: Da der im Labor erzeugte Embryo vor der Implantation durch die Wahl des Zeugungsverfahrens seines natürlichen Schutzes durch die Mutter beraubt wurde, ist ein Staat, der die In-vitro-Fertilisation (IVF) erlaubt hat, sogar in besonderem Maß verpflichtet, Leib und Leben dieser Menschen zu schützen.

2. Anders als ihr Name suggeriert, ist die Präimplantationsdiagnostik nicht auf Heilung, sondern auf Vernichtung angelegt

Für jedes Kind, das mittels PID geboren wird, werden laut den Daten der European Society for Human Reproduction and Embryologie (ESHRE) rund 33 Embryonen selektiert und vom Leben ausgeschlossen. Ein hoher Preis, für ein gesundes Kind, das freilich – wie jeder andere Mensch auch – im weiteren Verlauf seines Lebens erkranken oder sich eine Behinderung zu ziehen kann. Statt von PID wäre es daher treffender, von Präimplantationsselektion (PIS) zu sprechen. Und weil die PID zudem nur eine begrenzte Genauigkeit der Diagnose besitzt, fallen ihr auch Embryonen zum Opfer, die eigentlich kerngesund sind.

3. Die PID beinhaltet eine „Zeugung auf Probe“

Da mittels der PID aus den im Labor erzeugten Embryonen diejenigen ausgesucht werden, die bestimmte unerwünschte Anlagen nicht besitzen, macht die PID aus der Laborzeugung eine „Zeugung auf Probe“. Es steht aber niemandem zu – auch den Eltern nicht – nur solchen Menschen das Weiterleben zu gestatten, die Eigenschaften besitzen, die als gar nicht oder aber als nicht zu sehr belastend empfunden werden.

4. Verbot der PID wäre kein Wertungswiderspruch zum § 218

Ein Verbot der PID ist – entgegen vielfacher Behauptung – kein Wertungswiderspruch zum Schwangerschaftsabbruch nach dem § 218. Einer IVF und der anschließenden PID unterziehen sich Paare – anders als beim natürlichen Geschlechtsverkehr – mit dem ausdrücklichen Wunsch, ein Kind zu zeugen. Von einer „ungewollten Schwangerschaft“ oder gar einer „Vergewaltigung“ kann also bei IVF und PID keine Rede sein. Die Abtreibung eines auf natürlichem Wege gezeugten Kindes aufgrund einer nach Pränataler Diagnostik (PND) vermuteten Behinderung stellt einen Missbrauch des geltenden § 218a dar und lässt sich daher nicht als Rechtfertigung für die Zulassung der PID heranziehen. Im Gegenteil: Eine Zulassung der PID würde die embryopathische Indikation, die der Gesetzgeber 1995 aus dem § 218 gestrichen hat wieder – auf die Laborzeugung beschränkt – einführen. Damit würde aber erst der Wertungswiderspruch begründet, der nach Ansicht einiger jetzt vermieden werden müsse. Um ihn aufzulösen, müsste ein konsequenter Gesetzgeber die embryopathische Indikation im § 218a wieder einführen.

5. PID ist ungeeignet, Spätabtreibungen zu vermeiden

Die PID ist kein geeignetes Mittel, um Spätabtreibungen zu vermeiden. In keinem Land der Welt, lässt sich ein Rückgang von Spätabtreibungen durch die Einführung der PID belegen. Im Gegenteil: In Frankreich ist sogar ein Anstieg der Spätabtreibungen nach Einführung der PID belegt. In zahlreichen Ländern werden die Befunde der PID häufig mittels einer PND noch einmal überprüft und PID-Diagnosefehler dann durch Abtreibungen nach PND „korrigiert“. Es kann daher keine Rede davon sein, dass Frauen vor einem schwer belastenden Verfahren (PND) durch Ermöglichung eines weniger belastenden Verfahrens (PID) bewahrt würden. Für hochrangige Risikopaare, die den zwar verständlichen Wunsch nach einem eigenen gesunden Kind nicht aufgeben wollen, bedeutet die Zulassung der PID daher statt PND und ggfs. Abtreibung in vielen Fällen: IVF plus PID plus PND und ggfs. Abtreibung.

6. Der PID wohnt die natürliche Tendenz zur Ausweitung inne

Da Leid letztlich subjektiv ist, kann der Gesetzgeber den Bürgerinnen und Bürgern nicht vorschreiben, was sie als Leid empfinden dürfen und was nicht. Er kann nur festsetzen, welche Instrumente sie zur Abwehr von Leid in Anspruch nehmen dürfen und welche nicht. Weil das so ist, wohnt einer Zulassung der PID als Instrument zur Leidvermeidung auch eine Tendenz zur Ausweitung inne. Erschwerend kommt hinzu, dass der technische Fortschritt es ermöglichen wird, künftig viel mehr Eigenschaften und Krankheitsanlagen zu diagnostizieren als heute.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) appelliert daher eindringlich an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags bei der entscheidenden Abstimmung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) für den Entwurf der Abgeordneten Birgit Bender (Bündnis 90/Die Grünen) und Johannes Singhammer (CSU) (BT-Drucksache 17/5440) zu votieren. Kaminski: „Stimmen Sie für ein ausnahmsloses Verbot der PID. Sie öffnen sonst eine Tür, die sich nie wieder schließen lässt.“

Mitglieder der ALfA demonstrieren am Donnerstag vor dem Reichstagsgebäude (Scheidemannstraße/Ebertstraße), um ihrer Forderung nach einem Verbot der PID auch optisch Ausdruck zu verleihen.



Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL). Die ALfA finanziert sich ausschließlich über die Beiträge ihrer Mitglieder sowie Spenden. http://www.alfa-ev.de

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