Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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05.10.2010

Europarat: CDL fordert Schutz der Gewissensfreiheit

Entscheidung am 7. Oktober im Europarat über Pranger für Ärzte und Pfleger bei Gewissensentscheidung

(PM) Anläßlich der am 7. Oktober 2010 in Straßburg im Europarat anstehenden Entscheidung über den MacCafferty-Bericht zur Gewissensfreiheit von Ärzten und Kliniken erklärt die Europabeauftragte der Christdemokratenn für das Leben, (CDL), Dr. Susanne Lux:

Die Christdemokraten für das Leben sind in großer Sorge über den Schutz des Gewissens in der europäischen Staatenwelt. Die Länder Europas sollen – nach einer Entscheidung des Europarates – dazu verpflichtet werden, den Umgang mit Gewissensentscheidungen regulieren, wenn es um ethisch verwerfliche Ansprüche an medizinische Dienstleistungen wie z. B. Abtreibung, Euthanasie oder Selbsttötung geht: Dies sieht der McCafferty-Bericht, der am 7. Oktober 2010 zur Abstimmung im Europarat steht, vor. Die Angehörige der sozialistischen Fraktion, Christine McCafferty aus Großbritannien, gibt als Berichterstatterin im Auftrag des „Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie“ Empfehlungen, wie mit Widerstand aus Gewissengründen gegen ethisch problematische Handlungen verfahren werden soll. Demnach soll in diesem Votum die Entscheidungsfreiheit des Individuums sowohl direkt als auch indirekt eingeschränkt werden.

Der Bericht stellt den „Zugang zu rechtmäßiger medizinischer Versorgung“ mit dem Grundrecht auf Gewissensfreiheit gleich. Der McCafferty-Bericht versteht unter medizinischer Versorgung das „Recht auf Tötung“ – und setzt es über die Gewissensfreiheit, die im deutschen Grundgesetz verankert ist.

Die europäischen Staaten sollen aufgefordert werden, die Verpflichtungen der Gesundheitsdienste umfassend zu gewährleisten, um für Individuen den uneingeschränkten Zugang zu allen medizinischen Dienstleistungen sicherzustellen. Dies schließt Abtreibung ebenso ein wie Sterbehilfe. Künftig soll Gewissensfreiheit nur für Individuen gelten. Krankenhäuser aber müssen alles anbieten, was im jeweiligen Land erlaubt ist, also z.B. Abtreibung, Euthanasie, Beihilfe zum Selbstmord, Verpflanzung embryonaler Stammzellen, Sterilisierung, etc. Mit dieser Regelung wird die Gewissensfreiheit derjenigen, die nicht direkt am Tötungsprozess beteiligt sind, massiv eingeschränkt. Verwaltungsarbeiter müssen an der Beschaffung oder Abrechnung von Tötungsinstrumenten mitwirken oder die Logistik organisieren usw. Aber auch diejenigen, die als Ärzte oder Krankenpfleger ihr Recht auf Gewissensfreiheit in Anspruch nehmen, werden Tag für Tag im Berufsalltag mit den Folgen konfrontiert. So müssen sie erleben, wie ihre Kollegen im Nachbarraum Tötungen vornehmen. Sie müssen ggf. mitwirken bei der Beseitigung von Leichen.

Für einzelne Ärzte und Krankenpersonal soll die Gewissensfreiheit durch eine Hinweis- und Begleitungspflicht bei der Vornahme des Eingriffs durch andere eingeschränkt werden. Darüber hinaus soll ein Verzeichnis geschaffen werden, in dem all jene, die bestimmte Handlungen nicht machen wollen, erfasst werden. Eine „schwarze Liste“ sozusagen, die diese Ärzte und Pfleger an den Pranger stellen könnte.

Die CDL fordert die Parlamentarier des Europarates auf, sich diesen massiven Eingriffen in die Gewissensfreiheit gerade der Menchen, die durch ihre Berufswahl dem Leben ausdrücklich dienen wollen, entgegenzustellen und am 7. Oktober gegen den McCafferty-Bericht zu stimmen.



Die CDL ist die Lebensrechtsinitiative in der CDU/CSU mit 5.000 Mitgliedern, darunter zahlreichen Bundestagsabgeordneten, Mitgliedern des Europäischen Parlaments, Landtagsabgeordneten und Kommunalpolitikern.
http://www.cdl-online.de

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