Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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06.07.2010

ALfA: Schockierendes Urteil des BGH

Kaminski: Ahnungslose Richter legen Hand an Embryonenschutz

(ALfA) Zu dem heute mündlich verkündeten Urteil des 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes, wonach die Präimplantationsdiagnostik (PID) in einigen Fällen mit dem Embryonenschutz vereinbar sein soll, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Dr. med. Claudia Kaminski:

Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. ist schockiert über das Urteil, das der BGH heute gefällt hat. Die bisherige Urteilsbegründung (vgl. Pressemitteilung des BGH Nr. 137/2010) vermag in keiner Weise zu überzeugen. Die Behauptung der Richter, dass die PID „nach derzeitigem medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand überdies nicht schädigt“, ist nachweislich falsch. So belegt zum Beispiel eine Studie der European Society of Human Reproduction (ESHRE), dass weltweit 213 von 8.098, Embryonen, die in 25 Reproduktionszentren zwischen 1994 und 2001 einer PID unterzogen wurden, diesen Eingriff nicht einmal überstanden (vgl. ESHRE: Preimplantation Genetic Diagnosis Consortium: data collection III (May 2001) In: Human Reproduction 2002. S. 233ff.). Da die PID zudem nicht die Selbstheilungskräfte des Embryos berücksichtigt, die es ihm erlauben, abnorme Zelle abzustoßen (Stichwort: Mosaikbildung), werden mit ihr überdies notwenig auch Embryonen ausgesondert, die später gesund wären.

Zumindest fragwürdig ist die Behauptung der Richter, die PID sei „geeignet“, die Zahl der Abtreibungen zu reduzieren. Denn in der Regel wird das Ergebnis der PID durch eine Pränatale Diagnostik noch einmal überprüft. Wird dort auch nur eine leichte Behinderung des Embryos festgestellt, wird der Logik des Selektionsverfahrens folgend, meist auch dieses Kind abgetrieben.

Vor allem aber gilt: Die Behauptung der Richter, mit ihrer heutigen Entscheidung würde der Auswahl von Embryonen „um die Geburt einer ‚Wunschtochter’ oder eines ‚Wunschsohnes’ herbeizuführen“, keinesfalls „der Weg geöffnet“, ist bestensfalls Wunschdenken. So kommt die im Sommer 2004 veröffentlichte multinationale Vergleichsstudie „Sachstandsbericht Präimplantationsdiagnostik“ des „Büros für Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestags (TAB) zu dem Ergebnis, eine Ausweitung der PID lasse sich nur durch „ein generelles Verbot verhindern“. Weiter heißt es: Dagegen biete eine „begrenzte Zulassung“ allenfalls „eine gewisse Gewähr“ dafür, „dass Ansprüche auf eine Erweiterung des Indikationsspektrums sich nicht stillschweigend durchsetzen, sondern gesellschaftlich diskutiert werden müssen.“ (vgl. Bundestags-Drucksache 15/3500, S. 75).

Mit ihrer heutigen Entscheidung haben offensichtlich schlecht informierte Richter daher faktisch Hand an den Embryonenschutz in Deutschland gelegt. Wer diesen aufrechterhalten will, muss jetzt ein Gesetz auf den Weg bringen, dass die PID ausnahmslos verbietet.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein - ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL). Die ALfA finanziert sich ausschließlich über die Beiträge ihrer Mitglieder sowie Spenden.


Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Ottmarsgäßchen 8
D 86152 Augsburg
Internet: www.alfa-ev.de

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