Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht

30.06.2010

ALfA erfreut über Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Kaminski: „Die absurde Forderung nach Bannmeilen um Abtreibungseinrichtungen hat sich erledigt.“

Köln (ALfA). „Die von Abtreibungsbefürwortern zuletzt immer häufiger erhobene Forderung, Bannmeilen um Abtreibungseinrichtungen zu errichten, dürfte sich damit wohl erledigt haben.“ Mit diesen Worten kommentierte die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle e.V.“ (ALfA) Dr. med. Claudia Kaminski heute in Köln die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der dieses die gerichtliche Untersagung einer Protestaktion vor der Praxis einer Münchner Abtreibungspraxis aufhob.

„Als Lebensrechtler nehmen wir mit großer Genugtuung zur Kenntnis, dass das Oberste deutsche Gericht festgestellt hat, dass die Konfrontation mit wahrheitsgemäßen Tatsachenbehaupten weder in die Intim- und Privatsphäre von Abtreibungsärzten eingreifen, noch das Persönlichkeitsrecht verletzten. Für wichtig halten wir zudem, dass das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen hat, dass das ‚Thema Schwangerschaftsabbrüche einen Gegenstand von wesentlichem öffentlichen Interesse’ darstellt, und diesbezügliche öffentliche Meinungsäußerungen daher auch weiterhin geduldet werden müssen.

Dass es Grenzen gebe, auf welche Weise derartige Meinungen kundgetan werden dürfen, halten wir für selbstverständlich. Nur dürfen diese selbstverständlichen Grenzen eben nicht schon dann als überschritten betrachtet werden, wenn auf unbestreitbare Tatsachen, wie die, dass der Gesetzgeber Abtreibungen für rechtwidrig erachtet, unter Einhaltung bestimmter Bedingungen jedoch von einer Bestrafung absieht, öffentlich hingewiesen wird. Der Versuch einiger Abtreibungsbefürworter aus dem Verzicht des Staates auf Strafe ein ‚Recht auf Abtreibung’ zu konstruieren, ist zwar verständlich, bleibt aber, weil er nicht den Tatsachen entspricht, unredlich“, so Kaminski.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL). Die ALfA finanziert sich ausschließlich über die Beiträge ihrer Mitglieder sowie Spenden.


Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Ottmarsgäßchen 8
86152 Augsburg
http://www.alfa-ev.de

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht


Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.