Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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21.09.2009

Bundestagswahl am 27. September: Auswertung und Bilanz zu vergangenen biopolitischen Entscheidungen

Berlin (ALfA). Am 27. September sind Bundestagswahlen. Damit werden auch die Weichen fuer die naechsten vier Jahre in Bezug auf die Biopolitik gestellt. Es ist daher Zeit, Bilanz zu ziehen und einen Ueberblick ueber die tendenziellen Positionen der Parteien in der zu Ende gehenden Legislaturperiode zu bioethischen Themen zu geben. Ausgewertet wurden die namentlich, bei aufgehobenem Fraktionszwang durchgefuehrten Abstimmungen ueber Antraege und Gesetzentwuerfe zur Novellierung des Stammzellgesetzes, zur Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zur Vermeidung von Spaetabtreibungen sowie die Neuregelung von Patientenverfuegungen. Alle Vorlagen entstammten in der Regel ueberfraktionellen Buendnissen aus dem Parlament.

Vorangegangen waren den Abstimmungen zum Teil jahrelange Debatten und mehrfache Verschiebungen einer Entscheidung. Entscheidungen, die jedoch irgendwann getroffen werden mussten. Und wenn nur zur Entscheidung stand, keine Entscheidung zu treffen, weil das Thema im Prinzip nicht zu regeln ist, wie bei Patientenverfuegungen. Die Auswertung zeigt dabei insgesamt betrachtet relativ deutlich, wie die Parteienvertreterinnen und -vertreter in Bezug auf den Lebensschutz von Beginn bis Ende des Lebens stehen. Ausfuehrliche Hintergrundinformationen zu den jeweiligen Bundestagsentscheidungen gibt es in den aelteren ALfA-Newslettern (siehe unten).

Auswertungen namentlicher biopolitischer Abstimmungen der letzten vier Jahre im Bundestag

Die nachfolgenden Angaben sind alle ohne Gewaehr auf Richtigkeit bzw. moegliche Uebertragungsfehler. Alle Daten wurden dem ZDF-Parlameter entnommen (siehe unten).


1. Novellierung des Stammzellgesetzes
Abstimmung am 11.04.08

Bei dieser Abstimmung ging es um die Frage, ob der Stichtag im Stammzellgesetz fuer den Import embryonaler Stammzellen einmalig verschoben werden sollte oder nicht, bzw. ob die Forschung an embryonalen Stammzellen nicht gleich ganz straffrei gestellt werden sollte.

Antrag Stichtag einmalig verschieben:

Gesamt: 612 MdBs, davon 346 Ja, 228 Nein, 6 Enthaltungen, 32 nicht abgestimmt

223 Union: 112 Ja, 113 Nein, 1 Enthaltung, 7 nicht abgestimmt
222 SPD: 169 Ja, 37 Nein, 2 Enthaltungen, 14 nicht abgestimmt
61 FDP: 52 Ja, 6 Nein, 1 Enthaltung, 3 nicht abgestimmt
51 Buendnis 90 / Die Gruenen: 1 Ja, 48 Nein, 0 Enthaltungen, 2 nicht abgestimmt
53 Die Linke: 21 Ja, 25 Nein, 2 Enthaltung, 5 nicht abgestimmt


Antrag Stichtag ersatzlos streichen und Strafbarkeit fuer den Import embryonaler Stammzellen ganz aufheben:

Gesamt: 612 MdBs, davon 125 Ja, 442 Nein, 13 Enthaltungen, 32 nicht abgestimmt

223 Union: 30 Ja, 187 Nein, 0 Enthaltung, 6 nicht abgestimmt
222 SPD: 40 Ja, 159 Nein, 7 Enthaltungen, 16 nicht abgestimmt
61 FDP: 48 Ja, 7 Nein, 3 Enthaltung, 3 nicht abgestimmt
51 Buendnis 90 / Die Gruenen: 0 Ja, 49 Nein, 0 Enthaltungen, 2 nicht abgestimmt
53 Die Linke: 7 Ja, 39 Nein, 3 Enthaltung, 4 nicht abgestimmt



2. Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zur Vermeidung von Spaetabtreibungen und Erweiterung der statistischen Erfassung Abstimmung am 13.05.09

Antrag zur Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes:

Bei dieser Abstimmung ging es um eine Verbesserung der Situation bei Spaetabtreibungen. Mit dem Beschluss gilt kuenftig eine erweiterte Beratungspflicht fuer Aerzte und drei Tage Bedenkzeit vor einer Spaetabtreibung. Als Spaetabtreibungen werden Schwangerschaftsabbrueche nach der 22. Woche bezeichnet. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Gesamt: 612 MdBs, davon 328 Ja, 237 Nein, 0 Enthaltungen, 47 nicht abgestimmt

223 Union: 215 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltungen, 7 nicht abgestimmt
222 SPD: 55 Ja, 147 Nein, 0 Enthaltungen, 20 nicht abgestimmt
61 FDP: 43 Ja, 12 Nein, 0 Enthaltungen, 6 nicht abgestimmt
51 Buendnis 90 / Die Gruenen: 15 Ja, 30 Nein, 0 Enthaltungen, 6 nicht abgestimmt
53 Die Linke: 0 Ja, 46 Nein, 0 Enthaltungen, 7 nicht abgestimmt


Ausweitung der Statistik bei Schwangerschaftsabbruechen:

Der Antrag sah vor, die Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbruechen zu praezisieren und zu erweitern um die Zahl der Spaetabtreibungen besser zu erfassen. Ueber den Antrag wurde getrennt von der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes abgestimmt, da hier sonst die Gefahr eines Scheiterns der gesamten Gesetzesreform gedroht haette. Der Antrag zur Erweiterung der Statistik wurde mehrheitlich abgelehnt.

Gesamt: 612 MdBs, davon 255 Ja, 301 Nein, 3 Enthaltungen, 53 nicht abgestimmt

223 Union: 212 Ja, 2 Nein, 0 Enthaltungen, 9 nicht abgestimmt
222 SPD: 9 Ja, 192 Nein, 0 Enthaltungen, 21 nicht abgestimmt
61 FDP: 28 Ja, 22 Nein, 2 Enthaltungen, 9 nicht abgestimmt
51 Buendnis 90 / Die Gruenen: 6 Ja, 38 Nein, 1 Enthaltungen, 6 nicht abgestimmt
53 Die Linke: 0 Ja, 46 Nein, 0 Enthaltungen, 7 nicht abgestimmt



3. Zur Neuregelung von Patientenverfuegungen:
Abstimmung am 18.06.09

Kuenftig werden die Voraussetzungen von Patientenverfuegungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt. Mit einer Patientenverfuegung soll dem Arzt der Wille eines Patienten vermittelt werden, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst aeussern kann.

Zur gesetzlichen Verankerung von Patientenverfuegungen standen mehrere ueberfraktionelle Antraege zur Auswahl, ueber die nach vorangegangenem Eklat in einem komplizierten Verfahren nacheinander abgestimmt wurde. Als erstes gab es eine nicht namentliche Abstimmung ueber einen Antrag der Abgeordneten Hubert Hueppe, Beatrix Philipp, Prof. Dr. Norbert Lammert (alle CDU/CSU) und weiterer Abgeordneter die darin forderten, eine gesetzliche Ueberregulierung der Patientenverfuegung zu vermeiden und kein Gesetz zu erlassen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Damit wurde der Weg fuer eine namentliche Abstimmung ueber die vorliegenden Gesetzentwuerfe frei gemacht. Anschliessend wurde in einer Geschaeftsordnungsabstimmung per Stimmzettelverfahren ueber die Abstimmungsreihenfolge der insgesamt drei vorliegenden Gesetzentwuerfe entschieden, nachdem hierueber bis zuletzt Uneinigkeit herrschte, die Reihenfolge jedoch Auswirkungen auf das Abstimmungsergebnis haben wuerde. Mehr dazu unten. Man einigte sich auf die folgende Reihenfolge:


Patientenverfuegungsverbindlichkeitsgesetz:

Der Entwurf der Unionsabgeordneten Wolfgang Zoeller und Dr. Hans Georg Faust sah vor, neben schriftlichen auch muendlich geaeusserte Erklaerungen als Patientenverfuegungen gelten zu lassen. Doch musste in beiden Faellen immer der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder Bevollmaechtigtem individuell ermittelt werden.

Gesamt: 612 MdBs, davon 77 Ja, 486 Nein, 8 Enthaltungen, 41 nicht abgestimmt Mehrheitlich abgelehnt

223 Union: 66 Ja, 139 Nein, 6 Enthaltungen, 12 nicht abgestimmt
222 SPD: 3 Ja, 209 Nein, 0 Enthaltungen, 10 nicht abgestimmt
61 FDP: 0 Ja, 50 Nein, 1 Enthaltungen, 10 nicht abgestimmt
51 Buendnis 90 / Die Gruenen: 0 Ja, 50 Nein, 0 Enthaltungen, 1 nicht abgestimmt
53 Die Linke: 7 Ja, 37 Nein, 1 Enthaltungen, 8 nicht abgestimmt


Verankerung der Patientenverfuegung im Betreuungsrecht (Patientenverfuegungsgesetz - PatVerfG):

In dem ueberfraktionellen Antrag um Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) wollten die Angeordneten Patientenverfuegungen in einem Patientenverfuegungsgesetz regeln Der Entwurf einer Gruppe um den Abgeordneten Wolfang Bosbach hatte strengere formale Bedingungen fuer eine Patientenverfuegung vorgesehen als der erste von Zoeller / Faust. Dazu gehoerte unter anderem eine vorangehende umfassende aerztliche Beratung.

Gesamt: 612 MdBs, davon 220 Ja, 344 Nein, 2 Enthaltungen, 46 nicht abgestimmt Mehrheitlich abgelehnt

223 Union: 173 Ja, 36 Nein, 2 Enthaltungen, 12 nicht abgestimmt
222 SPD: 21 Ja, 189 Nein, 0 Enthaltungen, 12 nicht abgestimmt
61 FDP: 6 Ja, 45 Nein, 0 Enthaltungen, 10 nicht abgestimmt
51 Buendnis 90 / Die Gruenen: 19 Ja, 29 Nein, 0 Enthaltungen, 3 nicht abgestimmt
53 Die Linke: 1 Ja, 43 Nein, 0 Enthaltungen, 9 nicht abgestimmt


Drittes Gesetz zur Aenderung des Betreuungsrechts:

Mit ihrem Antrag wollten die Abgeordneten um Joachim Stuenker (SPD) und Michael Kauch (FDP) Patientenverfuegungen als eigenes Rechtsinstitut einfuehren. U. a. gilt: Eine Reichweitenbegrenzung, die den Patientenwillen kraft Gesetzes in bestimmten Faellen fuer unbeachtlich erklaert, gibt es nicht, d.h. sie gelten unabhaengig vom Stadium der Erkrankung. Dies gilt auch, wenn der Patient, der sich nicht mehr aeussern kann, in der Verfuegung die Einstellung lebenserhaltender medizinischer Massnahmen gefordert hat. Festlegungen in einer Patientenverfuegung, die auf eine verbotene Toetung auf Verlangen gerichtet sind, bleiben jedoch unwirksam.

Gesamt: 612 MdBs, davon 320 Ja, 241 Nein, 5 Enthaltungen, 46 nicht abgestimmt Mehrheitlich in zweiter und dritter Beratung angenommen

223 Union: 1 Ja, 209 Nein, 0 Enthaltungen, 13 nicht abgestimmt
222 SPD: 203 Ja, 6 Nein, 2 Enthaltungen, 11 nicht abgestimmt
61 FDP: 46 Ja, 5 Nein, 0 Enthaltungen, 10 nicht abgestimmt
51 Buendnis 90 / Die Gruenen: 32 Ja, 14 Nein, 2 Enthaltungen, 3 nicht abgestimmt
53 Die Linke: 37 Ja, 6 Nein, 1 Enthaltungen, 9 nicht abgestimmt


4. Weitere bioethische Themen der letzten vier Jahre im Deutschen Bundestag

Zusaetzlich zu diesen namentlichen Abstimmungen gab es diverse bioethische Themen auf der Tagesordnung, die noch nicht abschliessend in Form eines Gesetzes behandelt wurden. Diese sollen hier nur am Rande erwaehnt werden. So forderte die FDP immer wieder in einem Antrag die Zulassung der Praeimplantationsdiagnostik (PID), d.h. der Embryonenselektion im Reagenzglas im Zuge der kuenstlichen Befruchtung. Dies wurde mit klarer Mehrheit bislang schon im Vorfeld abgelehnt. Des weiteren gab es von Seiten der FDP eine Initiative zur Ausweitung der Lebendspende zur Behebung des Organspendermangels. Auch dies wurde im Vorfeld mehrheitlich abgelehnt.

Schliesslich hat in dieser Wahlperiode nach jahrelangen vorangegangenen Debatten am 24. April 2009 der Deutsche Bundestag das Gendiagnostikgesetz verabschiedet. Mit dem Gendiagnostikgesetz werden erstmals verbindliche Regeln fuer die Bereiche der medizinischen Versorgung, der Abstammung, des Arbeitslebens und der Versicherungen sowie die Anforderungen an eine gute genetische Untersuchungspraxis festgelegt. Die Abstimmung war jedoch nicht namentlich und kann daher nicht genau ausgewertet werden. Bekannt ist: Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen von Buendnis 90/Die Gruenen und bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und der Fraktion Die Linke angenommen. Ein Gesetzentwurf von Buendnis 90/Die Gruenen, der u. a. ein allgemeines Diskriminierungsverbot und die Festschreibung des "Rechts auf Nichtwissen" gefordert hatte, sowie diverse Entschliessungsantraege von FDP, Linken und Gruenen wurden abgelehnt. Hauptkritik der Opposition war vor allem, dass das Gesetz zu viele Ausnahmeregelungen vorsehe (siehe ALfA-Newsletter 16/09 vom 25.04.2009).

Positiv zu nennen ist ausserdem, dass der Deutsche Bundestag mit Mehrheit einen Gesetzentwurf verabschiedet hat, der vorsieht, dass kuenftig Palliativmedizin Pflichtlehr- und Pruefungsfach im Medizinstudium wird und damit Bestandteil der Approbationsordnung. Dieses Gesetz trat kuerzlich in Kraft. Die Deutsche Hospiz Stiftung begruesste diese Regelung als "lange ueberfaellig" und einen "wichtigen Mosaikstein", ohne den eine professionelle Gesundheitsversorgung der Schwerstkranken und Sterbenden unmoeglich sei.

Qual der Wahl

Mit diesen Fakten kann sich nun jede Waehlerin und jeder Waehler selbst ein Urteil bilden, welche Partei sich am besten fuer den Lebensschutz einsetzt und dementsprechend abstimmen. Bdeacht werden sollte dabei aber auch, dass es noch andere nicht minder relevante Themen gibt, die fuer unsere Zukunft von Bedeutung sein werden. Wer sich ueber die Positionen der einzelnen Parteien zu anderen, hier nicht ausgewerteten Themen informieren moechte, sei der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale fuer politische Bildung empfohlen. Damit kann man anhand eines umfangreichen Fragenkataloges die Positionen aller antretenden Parteien vergleichen. Schliesslich bietet das ZDF-Parlameter eine UEbersicht ueber alle namentlichen Abstimmungsergebnisse der letzten Jahre mit umfangreichen Sortiermoeglichkeiten. Fuer die obige Auswertung wurde dies rege genutzt. Abschliessend sei noch auf das "Lebensschutz-Wahlometer" im aktuellen Lebensforum hingewiesen (mehr dazu im naechsten Beitrag).


Weitere Informationen:

Entschieden: Bundestagsabgeordnete mehrheitlich fuer Stichtagsverschiebung im Stammzellgesetz ALfA-Newsletter 14/08 vom 12.04.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv-anzeige/bro wse/8/article/alfa-newsletter-1408-vom-12042008/?t x_ttnews%5BbackPid%5D=22&cHash=9e9ae1c498

Ende nach jahrelangen Debatten: Deutscher Bundestag verabschiedet Gendiagnostik-Gesetz ALfA-Newsletter 16/09 vom 25.04.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv-anzeige/bro wse/2/article/alfa-newsletter-1609-vom-25042009/?t x_ttnews%5BbackPid%5D=22&cHash=00f0bd37c3

Debatte um Spaetabtreibungen vorlaeufig beendet: Deutscher Bundestag beschliesst erweiterte Beratungspflicht und drei Tage Bedenkzeit ALfA-Newsletter 19/09 vom 16.05.2009 http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv-anzeige/bro wse/2/article/alfa-newsletter-1909-vom-16052009/?t x_ttnews%5BbackPid%5D=22&cHash=bfe959818f

Ende einer langen Debatte: Deutscher Bundestag beschliesst Gesetz zur Regelung von Patientenverfuegungen ALfA-Newsletter 24/09 vom 20.06.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv-anzeige/bro wse/1/article/alfa-newsletter-2409-vom-20062009/?t x_ttnews%5BbackPid%5D=22&cHash=ea3066d802

Lebensschutz-Wahlometer
Von Matthias Lochner und Stefan Rehder
Veroeffentlich in Lebensforum Ausgabe 91 - 3/2009 Download im PDF-Format (780kb) http://www.alfa-ev.de/fileadmin/user_upload/Lebens forum/2009/auszug-lebensforum-03-2009-lebensschutz -wahlometer.pdf

Wahl-O-Mat der Bundeszentrale fuer politische Bildung zur Bundestagswahl 2009 http://www.wahl-o-mat.de/bundestagswahl2009/main_a pp.php

ZDF-Parlameter mit Auswertungsmoeglichkeit aller namentlichen Abstimmungsergebnisse im Deutschen Bundestag fuer die 16. Wahlperiode http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/584336?inPo pup=true

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