Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht

08.09.2008

Kaminski: „Hände weg vom Embryonenschutzgesetz!“

ALfA: Regierung muss Reproduktionsmedizin in die Schranken weisen

Anlässlich der für morgen in Berlin geplanten Vorstellung eines von der SPD nahen Friedrich-Ebert-Stiftung in Auftrag gegebenen Gutachtens, in dem Reproduktionsmediziner die Zulassung des sogenannten elektiven Single Embryo-Transfer (eSET) und die Ersetzung des Embryonenschutzgesetzes durch ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz fordern, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Dr. med. Claudia Kaminski:

„Die Bundesregierung muss die Reproduktionsmedizin in ihre Schanken weisen. Der sogenannte elektive Single Embryo Transfer, bei dem Reproduktionsmediziner aus mehreren künstlich erzeugten Embryonen einen auswählen können sollen, wäre das endgültige Aus für den Embryonenschutz in Deutschland“, erklärte Kaminski heute in Köln.

„Das Embryonenschutzgesetz, um das Deutschland von zahlreichen Staaten – darunter den USA – beneidet wird, verhindert, dass in Deutschland hunderttausende embryonale Menschen in tiefgekühltem Zustand darauf warten, getötet zu werden. Genau das wäre aber die Folge, wenn der jetzt geforderte eSET in Deutschland zugelassen würde“, so Kaminski weiter.

Kaminski begründete ihre These damit, dass Prof. Dr. med. Klaus Diedrich, Direktor der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein und einer der Autoren des neuen Gutachtens, bereits vor drei Jahren die Zulassung des eSET gefordert und die Auswahl aus fünf Embryonen damals als „ideal“ bezeichnet hatte.

Kaminski: „Das würde bedeuten, dass nach jeder künstlichen Befruchtung auf vier embryonale Menschen ein Tiefkühlbehälter wartet. Bei rund 40.000 künstlichen Befruchtungen pro Jahr würden in Deutschland auf diese Weise jedes Jahr 160.000 verwaiste Embryonen erzeugt.“

Laut dem Embryonenschutzgesetz dürfen für eine künstliche Befruchtung maximal drei Embryonen erzeugt werden. Alle erzeugten Embryonen müssen anschließend auch in den Uterus der Mutter transferiert.

Kaminski: „Wir fordern von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zum Embryonenschutzgesetz. Das Gesetz verhindert erfolgreich, dass massenhaft sogenannte überzählige Embryonen erzeugt werden, zwischen embryonalen Menschen selektiert wird und so auch in Deutschland ein Menschen-Pool entsteht, der von embryonalen Stammzellforschern dann sicher heiß begehrt werden würde.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein - ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht.



Nächste Meldung · Vorige Meldung · Zur Übersicht


Die Meldungen sind teilweise Pressemitteilungen und Newslettern von Partnerorganisationen entnommen. Das Meldungs-Datum bezeichnet den Tag der Aufnahme auf diese Webseite.