Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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20.03.2008

Kommt in Europa ein „Recht auf Abtreibung“?

Christdemokraten wollen Legalisierung im Europarat ablehnen

S t r a ß b u r g (idea) – Der Europarat soll sich für eine weitere Liberalisierung von Abtreibungen einsetzen. Das fordert sein Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern. In einer Mitte März in Straßburg verabschiedeten Resolution wird Abtreibung als ein „Recht“ bezeichnet, das nicht in allen 47 Mitgliedstaaten ausreichend garantiert sei. Abtreibungen müssten entkriminalisiert werden. Sie sind in den überwiegend katholischen Ländern Polen, Irland, Malta und Andorra grundsätzlich verboten. Nach Ansicht von 21 der 24 anwesenden Ausschussmitglieder müssen alle faktischen oder rechtlichen Bestimmungen aufgehoben werden, die Frauen an einer ungehinderten Ausübung dieses Rechts hindern. Außerdem fordern die Parlamentarier eine staatliche Finanzierung von Abtreibungen. Sie betonen zugleich, dass Abtreibungen keine Methode zur Familienplanung seien. Dazu müsse es bezahlbare Verhütungsmittel und mehr Sexualaufklärung in Schulen geben. Das Plenum des Europarats, die Parlamentarische Versammlung, wird voraussichtlich Mitte April über die Resolution diskutieren.
Konservative lehnen Resolution ab
Die Initiative geht von der österreichischen SPÖ-Abgeordneten Gisela Wurm aus. Sie begründet ihren Vorstoß damit, dass Frauen durch ein Abtreibungsverbot in die Illegalität getrieben und würden Gesundheitsrisiken ausgesetzt würden. Konservative Politiker kündigten an, die Resolution im Europaratsplenum abzulehnen. Der deutsche Vizepräsident der Fraktion der Europäischen Volksparteien (EVP), Joachim Hörster (CDU), erklärte, dass kein Fraktionsmitglied die Resolution unterstütze. Obwohl es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regeln für Abtreibungen gebe, stimmten die EVP-Parlamentarier darin überein, dass es kein Recht auf Abtreibung gebe. Die Resolution sei mit den von CDU/CSU vertretenen Überzeugungen unvereinbar. Nach Angaben des österreichischen Parlamentariers Karl Donabauer (ÖVP) ist sich die EVP einig, dass eine Legalisierung von Abtreibungen Frauen nicht helfe. Der gesetzliche Auftrag beziehe sich auf die Erhaltung des Lebens des Kindes und auf die Gesundheit der Mutter.
Gegen „Abtreibung auf Wunsch“
Nach Ansicht von Lebensrechtsgruppen bringt die Resolution eine neue Qualität in die Abtreibungsdebatte. Erstmals sei von einem „Recht auf Abtreibung“ die Rede. Das gehe über frühere Forderungen zur Liberalisierung der Abtreibung weit hinaus. Der Leiter der Brüsseler Vertretung der christlichen Organisation CARE (Christliche Aktion für Forschung und Erziehung), David Fieldsend, wirft dem Ausschuss vor, den ursprünglichen Auftrag geändert zu haben. Anstatt die Auswirkungen von Schwangerschaftsabbrüchen auf die Frauen zu untersuchen, habe man eine Resolution vorgelegt, „die dazu aufruft, ,Abtreibung auf Wunsch’ zu einem Recht zu machen“. Die Hoffnung, durch eine Legalisierung einen Rückgang von Schwangerschaftsabbrüchen zu bewirken, sei unbegründet. Schweden, Dänemark und Großbritannien hätten die liberalsten Abtreibungsgesetze und gleichzeitig die höchsten Abtreibungsraten. Dem 1949 gegründeten Europarat gehören 45 europäische Staaten sowie Armenien und Aserbeidschan an; er geht also über die Europäische Union hinaus. Aufgabe des Rates ist es nach eigenen Angaben, gemeinsame demokratische Prinzipien für den Kontinent entwickeln. Grundlage sei die Europäische Konvention für Menschenrechte.

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