Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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15.01.2008

Ingrid Fischbach votiert gegen eine Stichtagsverlegung

Im Rahmen der Initiative www.deine-stammzellen-heilen.de erklärt Ingrid Fischbach, MdB – Beauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Kirchen und Religionsgemeinschaften:

Der deutsche Bundestag hat 2001 im Stammzellgesetz einen Kompromiss gesucht, mit dem deutsche Forscher nicht gänzlich von der Forschung an embryonalen Stammzellen ausgeschlossen werden – die Tötung von Embryonen aber nicht gutgeheißen wird. Wir Parlamentarier haben damit sowohl der Forschungsfreiheit Rechnung getragen als auch vor allem dem Hoffen kranker Menschen auf Therapieerfolge, die sie sich langfristig von den Erkenntnissen der embryonalen Stammzellforschung erwünschen. Daher hat sich der Bundestag darauf geeinigt, mit einem Stichtag am 1.1.2002 zu gewährleisten, dass deutsche Forscher – in jeweils von der Stammzellbehörde des RKI zu prüfenden Einzelfällen – an Stammzelllinien arbeiten dürfen, die vor diesem Datum hergestellt wurden. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Embryonen gezielt für diese Forschungsarbeiten getötet werden. Dies ist ein mühsam errungener Kompromiss, an dem wir festhalten müssen, um unseren hohen Standard des Embryonenschutzes zu bewahren und auch unsere Glaubwürdigkeit behalten, dass es sich bei der Stichtagsregelung um eine einmalige Ausnahmeregelung handelt. Wenn wir den Stichtag auf ein späteres Datum verschieben, würden damit weitere Embryonen vollständig instrumentalisiert – ihnen würde das Leben genommen zugunsten von Forschungsverheißungen, deren Erfolge nicht einmal absehbar sind. Das ist mit unserem kantianischen Verständnis der Würde des Menschen als Wahrung seines Selbstzweckes nicht vereinbar. Es kann daher weder gegen die Forschungsfreiheit noch gegen das hohe Gut therapeutischer Hoffnungen abgewogen werden. Zudem zeigt die Forschung alternativer Forschungswege gerade nach den jüngsten Erfolgen mit iPS-Zellen, dass es auch allein aus wissenschaftlichen Gründen derzeit keine Notwendigkeit gibt, den Stichtag des Stammzellgesetzes zu verändern. Ich unterstütze daher im Parlament den Gruppenantrag: „Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – adulte Stammzellen fördern“.

Das Statement von Ingrid Fischbach, MdB steht ebenso wie ein druckfähiges Foto unter www.deine-stammzellen-heilen.de zum Download bereit.

Auf www.deine-stammzellen-heilen.de werben Prominente aus Gesellschaft, Politik, Wissenschaft und Medien für den Erhalt der geltenden Stichtagsregelung und eine Ausweitung der Forschung mit adulten Stammzellen.

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