Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

Grundsatzerklärung

des Treffens Christlicher Lebensrecht-Gruppen vom 18.02.1989:


„Bundesweit erkennen wir bezüglich der Zusammenarbeit und Einheit der verschiedenen christlichen Lebensrechtgruppen große Mängel und damit verbunden vielerlei Nöte. Aus diesem Grund haben die Vertreter sowohl überregionaler als auch regionaler Gruppen und Initiativen des seit drei Jahren stetig wachsenden Treffens christlicher Lebensrechtgruppen (TCLG) am 18.02.1989 in Dortmund folgende Grundsatzerklärung zu diesem Treffen und zu ihrer Zusammenarbeit verabschiedet:

1. Grundlage des TCLG

2. Drei Zielbereiche innerhalb des TCLG

A. Verknüpfung von Gruppen und Aktivitäten durch:

B. Kommunikation aufbauen und verbessern durch:

C. Wachstum bzw. Entwicklung eines tragfähigen Beziehungsnetzes durch:

Unser Wunsch ist es, dass dieses Forum auch weiterhin ein Ort der offenen und herzlichen Begegnung ist und dass es sich weiterentwickelt zu einem kompetenten Treffen, das in internationale Vernetzungen christlicher Lebensrechtarbeit hineinreicht.“