Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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17.06.2015

ALfA: Ärztlich assistierter Suizid darf nicht salonfähig werden

Kaminski: „Es gibt kein gutes Töten“

(Köln/PM) Zu dem heute vorgestellten „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung“ einer Gruppe von Abgeordneten um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Dr. med. Claudia Kaminski:

Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. lehnt den heute von einer Gruppe von Abgeordneten um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach vorgestellten interfraktionellen „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung“ ab.

Die ALfA erkennt an, dass die Initiatoren den ärztlich assistierten Suizid auf Personen mit einer infauster Prognose begrenzen wollen. Dabei wird allerdings vorausgesetzt, dass der Patient, der einen ärztlich assistierten Suizid wünscht, frei und eigenverantwortlich handelt. Dies widerspricht aber der praktischen Erfahrung ebenso wie wissenschaftlichen Erkenntnissen. Laut den Ergebnissen der Suizidpräventionsforschung geht die ganz überwiegende Mehrheit der Suizide mit psychischen Erkrankungen einher, die die Freiheit des Suizidenten massiv einschränken oder gar völlig aufheben können. Gerade das Wissen um eine tödliche Erkrankungen kann psychischen Krisen auslösen, die eine freie Entscheidung unmöglich machen.

Der Gesetzentwurf lässt zudem an keiner Stelle erkennen, wie Ärzte prüfen sollen, ob ein Suizidwunsch frei und eigenverantwortlich ist. Selbst Fachärzte können dies oft nur schwer und selten mit letzter Gewissheit ermitteln. Die meisten Hausärzte wären dazu daher auch gar nicht in der Lage, schon gar nicht im Verlauf eines einmaligen Beratungsgesprächs.

Vor allem aber würde ein Gesetz „zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung“ den ärztlich assistierten Suizid salonfähig machen und die Selbsttötung in einer Weise adeln, die von einer humanen Gesellschaft nicht toleriert werden kann. Denn durch die Beihilfe des Arztes bekäme das Unwert-Urteil, das der Suizident über seinen eigenes Leben fällt, einen verobjektivierten Anstrich.

Es ist richtig, dass der Staat nicht verpflichtet ist, alles zu tun, um den Schutz des Lebens eines seiner Bürgers gegen dessen Willen durchzusetzen. Er darf sich aber in keiner Weise dem Urteil anschließen, dass der Suizident über sein eigenes Leben fällt. Genau dies wäre aber in einem staatlich organisierten Gesundheitssystem der Fall, wenn ein Gesetz Ärzten die Beihilfe am Suizid ausdrücklich gestattet und regelt.

Damit würde der Eindruck erweckt, die Selbsttötung wäre eine gute Tat. Das ist aber nicht der Fall. Es gibt kein gutes Töten. Mitleid und Verständnis für die Not Schwerkranker darf nicht dazu führen, dass eine Selbsttötung vom Gesetzgeber geadelt wird.


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

www.alfa-ev.de

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